Entscheide zu Art. 5 Abs. 1 und 2 NISV
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- BGer 1C_646/2023Bei Mobilfunkanlagen müssen die Immissionsgrenzwerte der NISV auch an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) eingehalten werden. Ist der Grenzwert durch eine Anlage ausgeschöpft, sind zusätzliche Massnahmen (z. B. Absperrungen oder Warnhinweise) erforderlich, um den Zutritt zu regeln und Überschreitungen zu vermeiden.
- BGer 1C_703/2020Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.