Entscheide zu Art. 49 LATC
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_311/2025Der dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.
- BGer 1C_125/2025Eine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
- BGer 1C_357/2023Ein Rückbauauftrag nach Art. 105 LATC ist nicht unverhältnismässig, wenn die nicht konformen Bauten in einer künftigen Grünzone liegen, nicht legalisierbar sind und die öffentliche Interessen an der Einhaltung der Zonenordnung überwiegen.
- BGer 1C_99/2024Ein Baugesuch kann während der Verfahren zur Annahme einer kommunalen Reservationszone gemäss Art. 49 LATC verweigert werden, selbst wenn die Zone noch nicht kantonal genehmigt ist. Der Effekt der negativen Vorwirkung tritt bereits mit der öffentlichen Auflage ein.
- BGer 1C_514/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil die Vorinstanz die Interessenabwägung zwischen dem privaten Bauvorhaben und der geplanten kommunalen Zone réservée nicht vorgenommen hat. Die Abwägung muss insbesondere die Wirkung der Zone réservée (Art. 49 LATC) auf das Baugesuch berücksichtigen.
- BGer 1C_230/2022Bei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).
- BGer 1C_488/2019Eine nach Inkrafttreten einer neuen Zone réservée erneuerte Baubewilligung muss den Anforderungen der neuen Zonenaffektation entsprechen, auch wenn die Frist nach Art. 77 Abs. 3 aLATC nicht eingehalten wurde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.