Entscheide zu Art. 47 OAT
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- BGer 1C_530/2024Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.
- BGer 1C_333/2023Ein Plan d'affectation spécial für eine Motocross-Piste ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Standortgebundenheit der Anlage nach Art. 24 LAT nachgewiesen wird, insbesondere durch den Ausschluss alternativer Standorte in der Bauzone oder auf bestehenden Anlagen.
- BGer 1C_545/2022Die Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer verbesserten Mobilitätsverbindung (Schulverkehr, Regionalverkehr, Tourismus) überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer:innen, sofern die Variantenprüfung umfassend und die Gewichtung der Kriterien nachvollziehbar erfolgt.
- BGer 1C_288/2022Die Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
- BGer 1C_438/2021Eine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.
- BGer 1C_556/2021Die Interessenabwägung zur Ausweisung einer Zone für gewerbliche Aktivitäten muss vollständig sein, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und der Anforderungen des ISOS. Ein unvollständiger Abwägungsprozess führt zum Rückweis an die Vorinstanz.
- BGer 1C_565/2020Die nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts ergänzten Unterlagen (Art. 47 OAT und RIE) genügen den Anforderungen an die Begründung des Projekts, die Verkehrsfrage und die Lärmbelastung. Die Vorinstanz hat die Einhaltung der Umweltvorschriften (Art. 25 LPE, Art. 9 OPB) zu Recht bejaht.
- BGer 1C_314/2020Die Interessenabwägung fiel zugunsten der Schaffung einer temporären Aufenthaltsfläche für Schweizer Fahrende aus, da der Standort trotz Einschränkungen (Bauverbotszone, Waldrand, Hochspannungsleitungen) als am besten geeignet erschien und ein kantonales Interesse an der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur…
- BGer 1C_489/2019Die Adoption eines Sondernutzungsplans mit industriell-gewerblicher Zone ist unzulässig, wenn die Auswirkungen auf das Grundwasser und die gemäss Art. 20 LEaux zu definierenden Schutzzonen um einen Captage nicht hinreichend geprüft wurden.
- BGer 1C_274/2019Ein Teilnutzungsplan (PPA) für ein Skigebiet muss die Zugangsregelungen zu den geplanten Zonen und Infrastrukturen bereits im Planungsstadium ausreichend prüfen, insbesondere wenn geschützte Naturgebiete betroffen sind. Die Abgrenzung von Bundesinventaren (z. B. Hochmoore) darf nicht ohne sachliche Begründung von den bundesrechtlichen…
- BGer 1C_327/2019Die Einzonung einer Parzelle in eine Zone d'ancienne localité (ZAL) zur Erhaltung von Zwischenräumen und Schutz des Ortsbildes ist rechtmässig, wenn sie auf einer korrekten Interessenabwägung gemäss Art. 33 Abs. 3 lit. b LAT basiert und die kantonale Rekursinstanz ihren vollen Prüfungsumfang wahrt.
- BGer 1C_532/2019Die Einrichtung einer Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer gesetzlichen Planungspflicht (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und die betroffenen Parzellen nicht zum urbanisierten Gebiet gehören.
- BGer 1C_449/2018Die Schaffung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT zur künstlichen Redimensionierung der Bauzone ist unzulässig. Sektoren, die einer Detailplanungspflicht nach kommunalem Recht unterliegen, sind als Bauzonen zu behandeln und müssen bei der Berechnung der Bauzonenfläche nach Art. 15 LAT berücksichtigt werden.
- BGer 1C_515/2014Die Planungsbehörde muss im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) für alle relevanten Auswirkungen eines Projekts durchführen, auch wenn Teile davon später in einer Bundesverfahren (PAP) geprüft werden. Eine unvollständige Projektbegründung und fehlende Abklärung von induzierten…
- BGer 1C_276/2015Die Umzonung von einer sensiblen Zone R1 in eine Zone R2 mit erhöhter Dichte und Gebäudehöhe in einem ISOS-geschützten Bereich verletzt Art. 6 Abs. 1 LPN und die OISOS, wenn die Interessenabwägung unvollständig ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Beeinträchtigung des Schutzguts rechtfertigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.