Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 43a GSchG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 43a GSchG

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  1. BGer 1C_526/201512.10.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Umweltauswirkungen des Projekts 'Überleitung Lugnez' unter Einbezug der bestehenden Anlagen und deren Sanierungsbedarf. Eine isolierte Prüfung des Projekts ohne Koordination mit den Restwassersanierungen der bestehenden Anlagen ist bundesrechtswidrig.
  2. BGer BGE 142 II 51701.01.2016 · Teilweise gutgeheissenEine Zusatzkonzession für Wasserfassungen erfordert keine Neukonzessionierung der Gesamtanlage, aber eine gesamthafte umweltrechtliche Beurteilung unter Einbezug bestehender Anlagen und gebotener Sanierungen, insbesondere bei gemeinsamen Restwasserstrecken.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.