Entscheide zu Art. 43 Abs. 1 LSV
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- BGer 1C_472/2020Ein Prostitutionsbetrieb in einer Wohnzone mit überwiegendem Wohnanteil gilt aufgrund ideeller Immissionen als stark störend und damit zonenwidrig. Eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, da zwingende…
- BGer 1C_205/2019Sexgewerbliche Nutzung in einer Wohnzone ist auch bei diskreter Führung und fehlenden konkreten Immissionen als zonenwidrig zu beurteilen. Ein zwingendes öffentliches Interesse an deren Verbot kann abstrakt bejaht werden, insbesondere zum Schutz der Wohnnutzung und der Nutzungsordnung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.