Entscheide zu Art. 4 Ziff. 1 Granada-Übereinkommen
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- BGer 1C_31/2023Der kantonale Gesetzgeber ist bei der Umsetzung von Bundes- und Völkerrecht im Denkmalschutz nicht verpflichtet, ein Zustimmungserfordernis der kantonalen Stelle für die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Schutzobjekten vorzusehen, sofern der Vollzug sachgerecht und wirksam gewährleistet ist.
- BGer BGE 147 I 308Die kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.