Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 4 lit. a GSchG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 4 lit. a GSchG

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  1. BGer 1C_539/202115.11.2022 · Teilweise gutgeheissenDie Gewässerfeststellung als öffentliches Gewässer nach kantonalem Recht (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 GNG/SG) ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben, während die Qualifikation als oberirdisches Gewässer nach Art. 4 lit. a GSchG bundesrechtlich korrekt ist. Eine Koordinationspflicht mit der Gewässerraumfestlegung besteht für…
  2. BGer 1C_553/201917.05.2021 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass auf dem Baugrundstück keine oberirdischen Gewässer im Sinne von Art. 4 lit. a GSchG vorliegen, weshalb weder ein Gewässerraum auszuscheiden noch eine Revitalisierungspflicht besteht. Die naturschutzrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführer sind nicht hinreichend substanziert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.