Entscheide zu Art. 4 LE
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- BGer 1C_388/2024Die Baubewilligung prüft nur die Konformität mit dem öffentlichen Recht; zivilrechtliche Verfügungsbefugnisse über das Grundstück sind für die Erteilung irrelevant und müssen allenfalls vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.
- BGer 1C_393/2024Die Baubewilligungsbehörde prüft nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis über das Grundstück, sondern nur die Übereinstimmung des Projekts mit dem öffentlichen Recht. Zivilrechtliche Hindernisse wie fehlende Verfügungsbefugnis sind vor dem Zivilgericht geltend zu machen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.