Entscheide zu Art. 39 Abs. 1 OPB
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- BGer BGE 146 II 187Die Erteilung einer Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten setzt voraus, dass alle zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Können die Immissionsgrenzwerte trotzdem nicht eingehalten werden, ist eine Ausnahmebewilligung nur bei überwiegendem Interesse und unter Berücksichtigung der Überschreitungen und getroffenen Massnahmen…
- BGer 1C_568/2018Ein Bauprojekt in einer Lärmbelasteten Zone kann nur mit Assentiment nach Art. 31 Abs. 2 OPB bewilligt werden, wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen nach Art. 31 Abs. 1 OPB ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dessen Fehlen führt zur Aufhebung der Baubewilligung.
- BGer BGE 145 II 189Eine Baubewilligung für ein Gebäude im städtischen Gebiet kann trotz Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) an einzelnen Fenstern lärmempfindlicher Räume erteilt werden, wenn die kantonale Behörde zustimmt und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum und der Siedlungsentwicklung nach innen besteht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.