Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 39 Abs. 1 LSV

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Entscheide zu Art. 39 Abs. 1 LSV

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  1. BGer 1C_165/202407.08.2025 · GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden und eine umfassende Interessenabwägung stattfindet, die auch Massnahmen an der Lärmquelle einbezieht.
  2. BGer 1C_234/202324.04.2025 · GutgeheissenDer Nachweis, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, ist nicht erbracht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt die vollständige Prüfung und Dokumentation aller möglichen Massnahmen voraus.
  3. BGer 1C_264/202124.03.2022 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung besteht. Bei einer nächtlichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der…
  4. BGer 1C_313/201510.08.2016 · GutgeheissenDie kantonale Praxis der 'Lüftungsfensterpraxis' widerspricht Art. 39 Abs. 1 LSV, da Lärmimmissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Zudem erfüllt das Bauprojekt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung nach § 71 PBG/ZH nicht, da es sich bewusst vom Ortsbild abgrenzt und keine…
  5. BGer 1C_139/201516.03.2016 · AbgewiesenDie Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.
  6. BGer BGE 142 II 10001.01.2016 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren müssen die Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis widerspricht dem geltenden Umweltschutzrecht. Raumplanerische Interessen können über Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.