Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 38 OAT

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Entscheide zu Art. 38 OAT

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  1. BGer 1C_608/202403.03.2026 · GutgeheissenEin Gebäude mit 24 Studios für Saisonpersonal in einer hortikulturellen und gartenbaulichen Zone ist nicht konform mit der Zonenwidmung, da der Wohnbedarf nicht als unabdingbar für den Betrieb gilt und die Zone als landwirtschaftliche Sonderzone nach Art. 16a Abs. 3 LAT zu qualifizieren ist.
  2. BGer BGE 150 II 4801.01.2024 · GutgeheissenDie konkrete Festlegung einer Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG muss auf dem Weg der Nutzungsplanung (im Kanton Genf: plan localisé agricole) erfolgen; eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.
  3. BGer 1C_526/202220.11.2023 · GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, das den Rahmen der internen Entwicklung (Art. 16a Abs. 2 RPG) überschreitet, kann nur bewilligt werden, wenn es in einer speziell dafür ausgewiesenen Zone liegt, die durch eine Affektionsplanung (z. B. PLA) festgelegt wurde. Eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.