Entscheide zu Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc
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- BGer 1C_338/2024Ein Strassenprojekt mit einer Rotunde über dem Fluss Cassarate stellt eine verbotene Überdeckung eines Gewässers nach Art. 38 Abs. 1 LPAc dar. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die im vorliegenden Fall nicht vorgenommen wurde.
- BGer 1C_339/2024Die passerella ciclopedonale eines Strassenprojekts verstösst gegen Art. 38 Abs. 1 LPAc, da sie keine Überquerung des Gewässers darstellt und nicht als Brücke im Sinne von Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc gilt. Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht vollständig geprüft.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.