Bestimmung · 30 Entscheide

Art. 36 Abs. 3 BV

30 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
30
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 36 Abs. 3 BV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_33/202513.08.2026 · AbgewiesenEine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
  2. BGer 1C_418/202501.04.2026 · AbgewiesenBaulinien nach § 96 PBG dienen primär der räumlichen Sicherung bestehender und geplanter Anlagen, nicht jedoch einem generellen Veränderungs- oder Rückbauverbot. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach § 234 PBG dem Rückbau von Gleisanlagen nicht entgegensteht, ist nicht willkürlich.
  3. BGer 1C_429/202426.03.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
  4. BGer 1C_61/202419.12.2025 · AbgewiesenDie Einbeziehung von Almen in den kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) setzt voraus, dass der historische ländliche Charakter des Paesaggio klar erkennbar ist und die Kriterien der kantonalen Richtplanung (insbesondere Alternanz von Wald und offenen Flächen sowie Anwesenheit originaler…
  5. BGer 1C_249/202423.10.2025 · AbgewiesenEin Terrain de Pétanque unterliegt als dauerhafte und sinnfällige Bodenveränderung der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 LAT und ist in einer kommunalen Reservationszone ohne Ausnahmebewilligung unzulässig. Ein Rückbaugebot ist verhältnismässig, wenn es der Durchsetzung der Zonenregelung dient und private Interessen der Nachbarn…
  6. BGer 1C_374/202416.10.2025 · AbgewiesenBauwerke ausserhalb der Bauzone, die einer rein hobbyistischen Landwirtschaft dienen, sind nicht zonengerecht und müssen entfernt werden, selbst wenn sie leicht demontierbar sind. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet geht vor.
  7. BGer 1C_395/202411.10.2024 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
  8. BGer 1C_445/202306.09.2024 · AbgewiesenEin Teilstrassenplan und ein Strassenbauprojekt müssen mit der strassenpolizeilichen Überprüfung bestehender privater Hauszufahrten koordiniert werden, wenn das Projekt sich unmittelbar auf diese auswirkt (Art. 25a RPG). Private Hauszufahrten gehören nicht zur Feinerschliessung nach Art. 19 RPG und Art. 4 WEG, sondern sind…
  9. BGer 1C_147/202329.02.2024 · GutgeheissenDie Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
  10. BGer 1C_178/202215.02.2024 · AbgewiesenDie Abweichung von einem rechtskräftigen Quartierplan bei der Verkehrserschliessung erfordert eine Quartierplanrevision; eine Baubewilligung kann mangels rechtsgenügender Erschliessung verweigert werden, wenn die Abweichung beachtlich ist.
  11. BGer 1C_55/202302.02.2024 · AbgewiesenDie Demolitionsanordnung einer ohne Bewilligung erstellten und die Mindestdistanz zum Wald verletzenden Schwimmbeckenanlage ist verhältnismässig, wenn die Rechtswidrigkeit definitiv feststeht und das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung der Legalität überwiegt.
  12. BGer 1C_552/202210.11.2023 · AbgewiesenDer auf einer Baubewilligung beruhende Erstwohnungsverpflichtungs-Vincolo bleibt bestehen, solange die tatsächliche Nutzung als Erstwohnung nicht während der geforderten Mindestdauer (hier: 20 Jahre) erfolgt ist. Die Interessenabwägung fällt zugunsten des öffentlichen Interesses an der Begrenzung von Zweitwohnungen aus, selbst bei…
  13. BGer 1C_528/202103.08.2023 · GutgeheissenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung müssen vollständig abgerissen werden, um den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten zu wahren. Eine nur teilweise Beseitigung ist unzulässig, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorliegen.
  14. BGer 1C_535/202114.04.2023 · AbgewiesenBauten in der Landwirtschaftszone, die nicht standortgebunden sind (z. B. für Freizeitlandwirtschaft), müssen auch bei geringem Umfang entfernt werden. Der Grundsatz der Proportionalität rechtfertigt keine Ausnahme, wenn die Bauten ohne Bewilligung erstellt wurden und keine rechtlichen oder tatsächlichen Änderungen eine nachträgliche…
  15. BGer 1C_376/202111.04.2023 · AbgewiesenEin ohne Bewilligung ausgeübter Industriebetrieb in einer Zone für nicht belästigende Gewerbe verstösst gegen die Zonenkonformität und rechtfertigt ein Nutzungsverbot als verhältnismässige Massnahme zur Wiederherstellung der rechtmässigen Situation.
  16. BGer 1C_365/202208.12.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung der Vorinstanz war willkürlich, da sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften unzulässig relativierte und die privaten Interessen der Bauherrschaft nicht hinreichend berücksichtigte.
  17. BGer 1C_371/202115.09.2022 · AbgewiesenEin Wiederaufbau nach Art. 24c RPG setzt ein ununterbrochenes Interesse an der Weiternutzung voraus. Eine Zeitspanne von sieben Jahren zwischen Abbruch und Neuerstellung führt grundsätzlich zum Untergang dieses Anspruchs. Die Rückbaupflicht für formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das…
  18. BGer 1C_348/202108.06.2022 · AbgewiesenDie Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht durch eine Gemeinde ist zulässig, wenn ein qualifiziertes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Abs. 3 PBG/ZH vorliegt und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie gewährt dabei einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum, sofern die Interessen konkret dargelegt…
  19. BGer 1C_273/202128.04.2022 · AbgewiesenBei wichtigen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (VLI) nach Art. 31 OPB überwiegt das öffentliche Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung gegenüber dem privaten Interesse an der Bebaubarkeit einer Parzelle, selbst bei einer Lückenfüllung im baulichen Milieu.
  20. BGer 1C_177/202110.03.2022 · AbgewiesenEine Enteignung für die Erweiterung einer Deponie Typ A (Ablagerung von unverschmutztem Aushub) ist gestützt auf Art. 58 Abs. 1 USG zulässig, wenn ein kantonsweiter Bedarf ausgewiesen ist und die Massnahme verhältnismässig ist. Politische Gemeinden können das Enteignungsrecht auch ausserhalb ihres Gemeindegebiets ausüben, sofern ein…
  21. BGer 1C_428/202128.02.2022 · AbgewiesenEin Nichteintretensentscheid auf ein Gesuch um Anpassung einer Baubewilligung ist rechtmässig, wenn keine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt und der Vertrauensschutz sowie die Rechtssicherheit überwiegen. Eine dynamische Verweisung der Baubewilligung auf eine vertragliche Regelung ist nicht…
  22. BGer 1C_28/202130.06.2021 · Teilweise gutgeheissenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Stützmauer ist zu prüfen nach dem im Zeitpunkt der Errichtung gültigen Recht, sofern nicht bewusst strengeres neues Recht abgewartet wurde. Die Bewilligung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden, wenn die Standfestigkeit durch Massnahmen herstellbar ist.
  23. BGer 1C_576/202001.04.2021 · AbgewiesenDie Erlassung einer Zone réservée zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie dem redimensionnement der Bauzone dient und verhältnismässig ist. Ein Vorabausschluss einzelner Parzellen ist nicht erforderlich.
  24. BGer 1C_318/201931.08.2020 · AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen ohne Bewilligung errichteten, vom bewilligten Projekt abweichenden Treppenanbau kann verweigert werden, wenn die Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstands nicht als Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…
  25. BGer 1C_61/201813.08.2018 · GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei zonenwidriger Wohnnutzung ausserhalb der Bauzone liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, selbst wenn die Nutzung aktuell nicht ausgeübt wird.
  26. BGer 1C_518/201626.09.2017 · GutgeheissenEine Planungszone darf keine positive Vorwirkung entfalten; sie dient einzig der Sicherung der Planungsfreiheit. Ein generelles Verbot von Umnutzungen in einer Planungszone ohne konkrete Beeinträchtigung der Planungsabsichten ist unzulässig und verstösst gegen Art. 27 Abs. 1 RPG.
  27. BGer 1C_283/201723.08.2017 · GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, auch bei bösgläubigen Verstössen. Ausnahmen sind nur bei Unverhältnismässigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse zulässig. Die Bewilligung einer Umnutzung nach Art. 24a RPG schliesst bauliche Veränderungen aus,…
  28. BGer 1C_460/201506.05.2016 · AbgewiesenWiederherstellungsmassnahmen nach einer unbewilligten Umnutzung eines Lagerhauses in Büroräume sind verhältnismässig, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen und die Interessen der Betroffenen angemessen berücksichtigen.
  29. BGer 1C_489/201525.02.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer zonenwidrigen Nutzungsintensivierung muss verhältnismässig sein. Eine Beschränkung der gleichzeitig am Betriebsstandort tätigen Personen ist geeignet, erforderlich und zumutbar, sofern sie Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.
  30. BGer 1C_691/201328.03.2014 · AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Durchsetzung der spezifischen Nutzungsordnung (ausgewogener Mix aus Produktion und Dienstleistung gemäss Art. 51 GBR) überwiegt die privaten wirtschaftlichen Interessen der Mieterin, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Möglichkeit einer nachträglichen Ausnahmebewilligung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.