Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV

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Entscheide
3
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV

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  1. BGer 1C_247/202012.05.2021 · AbgewiesenEin Umbau einer Weidescheune zu einem Sommerschafstall in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn er für die vorgesehene Nutzung überdimensioniert und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die betriebliche Notwendigkeit nach Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV fehlt.
  2. BGer 1C_457/201725.03.2019 · GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die äusserlich wahrnehmbare Dimensionierung des Baukörpers den Anforderungen des Landschaftsschutzes entspricht, insbesondere in einem BLN-Gebiet. Eine Reduktion der inneren Betriebsflächen genügt nicht, wenn sich dies nicht in einer optisch wahrnehmbaren…
  3. BGer 1C_17/201516.12.2015 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.