Bestimmung · 12 Entscheide

Art. 34 Abs. 1 RPV

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 34 Abs. 1 RPV

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  1. BGer 1C_553/202228.11.2023 · GutgeheissenEin landwirtschaftlicher Betrieb ist zonenkonform, wenn er ertragsorientiert und auf Dauer angelegt ist; bei unsicherer längerfristiger Existenzfähigkeit kann ein Beseitigungsrevers gemäss Art. 16b Abs. 2 RPG angezeigt sein.
  2. BGer 1C_251/202123.03.2022 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung in der Landwirtschaftszone überwiegen die öffentlichen Interessen an Landschaftsschutz und ökologischer Vernetzung gegenüber den privaten Interessen an einer nachträglichen Baubewilligung, wenn das Vorhaben eine bisher unberührte Geländekammer erheblich verändert und keine ernsthaften Alternativstandorte…
  3. BGer 1C_240/202026.02.2021 · AbgewiesenEin Anbau in der Landwirtschaftszone, der als Hühnerstall bewilligt, aber tatsächlich als Büro und Aufenthaltsraum genutzt wird, ist weder zonenkonform noch standortgebunden. Eine nachträgliche Baubewilligung oder Umnutzung scheidet aus, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn der Bauherr bösgläubig handelte.
  4. BGer 1C_520/201906.05.2020 · AbgewiesenFür die Erteilung einer Baubewilligung in der Landwirtschaftszone muss der Bauherr die betriebliche Notwendigkeit des Neubaus nach Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV nachweisen; ein Nachweis im Rechtsmittelverfahren genügt nicht, wenn er im Bewilligungsverfahren unterlassen wurde.
  5. BGer 1C_204/201908.04.2020 · AbgewiesenEin Gebäude in der Landwirtschaftszone, das bei Baubeginn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar ist, kann nicht nach Art. 24c RPG erneuert oder verändert werden. Eigenmächtige, über die Bewilligung hinausgehende Umbauten rechtfertigen den vollständigen Rückbau.
  6. BGer 1C_514/201902.04.2020 · AbgewiesenEine rechtskräftige Rückbauverfügung für einen Stall in der Landwirtschaftszone bleibt trotz Eigentümerwechsels bestehen, wenn der Standort nicht objektiv notwendig ist und die Missachtung von Vorschriften nicht durch eine nachträgliche Baubewilligung belohnt werden darf.
  7. BGer 1C_439/201813.03.2020 · AbgewiesenDie Umgebungsgestaltung eines Mehrfamilienhauses in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn sie überdimensioniert ist und überwiegende Interessen wie Landschaftsschutz und Erhalt landwirtschaftlicher Flächen entgegenstehen. Die kantonale Praxis zur Begrenzung von Gartenanlagen auf einen 7 m-Radius um Wohnbauten ist…
  8. VGer SG B 2018/4624.10.2019 · AbgewiesenEine innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36a Abs. 1 RPV ist unzulässig, wenn der Deckungsbeitrag der bodenunabhängigen Produktion denjenigen der bodenabhängigen übersteigt und die bodenabhängige Produktion nicht mehr den Betriebsschwerpunkt bildet.
  9. BGer 1C_457/201725.03.2019 · GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die äusserlich wahrnehmbare Dimensionierung des Baukörpers den Anforderungen des Landschaftsschutzes entspricht, insbesondere in einem BLN-Gebiet. Eine Reduktion der inneren Betriebsflächen genügt nicht, wenn sich dies nicht in einer optisch wahrnehmbaren…
  10. BGer 1C_429/201528.09.2016 · GutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine präzise Prüfung der Notwendigkeit und Dimensionierung landwirtschaftlicher Bauten in der Landwirtschaftszone, insbesondere bei Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen. Pauschale Zuschläge für Lohnunternehmung sind unzulässig, und Alternativstandorte müssen geprüft werden.
  11. BGer 1C_567/201529.08.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine betriebliche Gesamtbetrachtung, insbesondere bei funktionalem Ersatz bestehender Bauten. Eine pauschale Reservebildung von 25 % auf FAT-Richtwerte ist unzulässig, und künftige Bedürfnisse müssen durch ein Betriebskonzept konkret belegt sein.
  12. BGer 1C_565/200819.06.2009 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher Betriebsentwicklung und Landschaftsschutz muss gesamthaft erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von Ersatzbauten, der Bodenqualität und der Vermeidung von Überkapazitäten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.