Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 33 Abs. 4 RPG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
60 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 33 Abs. 4 RPG

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  1. BGer 1C_241/202412.02.2025 · GutgeheissenEin gespaltener Rechtsmittelweg bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, der eine ganzheitliche Überprüfung der koordinationspflichtigen Entscheide verhindert, verstösst gegen Art. 25a i.V.m. Art. 33 Abs. 4 RPG. Die Kantone müssen einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorsehen, um eine materielle Koordination zu gewährleisten.
  2. BGer 1C_451/202302.07.2024 · AbgewiesenEin Neubauprojekt in einer Weilerzone ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, wenn die kantonale Gesetzgebung die Weilerzone dem Nichtbaugebiet zuweist und nur untergeordnete bauliche Massnahmen zulässt.
  3. BGer 1C_291/202204.04.2023 · AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines inventarisierten Schutzobjekts muss auch ohne rechtskräftige Inventarentlassung die Anforderungen von § 238 Abs. 2 PBG/ZH erfüllen. Ein nicht ausgeführtes Bauwerk einer altrechtlichen Arealüberbauung fällt nicht unter die Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH.
  4. BGer 1C_238/202127.04.2022 · Teilweise gutgeheissenBei sachlich und zeitlich zusammenhängenden Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung gemäss Art. 25a RPG geboten. Überdimensionierte Allwetterausläufe und nicht notwendige Bauten für die Pferdehaltung verletzen die Ziele des Kulturlandschutzes und der zonenkonformen Nutzung.
  5. BGer BGE 123 II 8824.02.1997 · GutgeheissenDie Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung in der Nutzungsplanung wird verletzt, wenn eine Kiesabbauzone ohne die erforderlichen Sachverhaltsabklärungen in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz festgesetzt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.