Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 32 Abs. 2 und 3 SVG

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Entscheide zu Art. 32 Abs. 2 und 3 SVG

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  1. BGer 1C_615/202115.03.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Verkehrsfluss rechtfertigt die Tempo-30-Zone auf mässig verkehrsorientierten Strassenabschnitten, da Sicherheitsbedenken für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen und eine gesicherte Lärmreduktion überwiegen. Der Ermessensspielraum der Behörde ist bei nicht stark…
  2. BGer 1C_618/201820.05.2019 · AbgewiesenDie Anordnung einer Tempo-30-Zone ist bei Vorliegen eines erhöhten Schutzbedürfnisses für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer und komplexer örtlicher Verhältnisse verhältnismässig, selbst wenn die Strasse Elemente einer verkehrsorientierten Nebenstrasse aufweist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.