Entscheide zu Art. 31 GSchG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_631/2017Ehehafte Wasserrechte sind nach 80 Jahren den heutigen Vorschriften zu unterstellen und grundsätzlich entschädigungslos anzupassen. Bau- und Ausnahmebewilligungen für Wasserkraftwerke dürfen erst erteilt werden, wenn eine Konzession nach heutigem Recht vorliegt.
- BGer BGE 145 II 140Ehehafte Wasserrechte gewähren kein zeitlich unbefristetes Sondernutzungsrecht an öffentlichen Gewässern; sie sind nach maximal 80 Jahren dem aktuellen Recht zu unterstellen und bedürfen für die Fortführung der Nutzung einer Konzession nach heutigem Recht, einschliesslich der Einhaltung der Restwasservorschriften.
- BGer 1C_490/2017Ein Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts auf eine Beschwerde gegen eine Sanierungsverfügung nach Art. 80 GSchG verletzt Bundesrecht, wenn die Beschwerdeführerin (Gemeinde) bundesrechtlich zur Beschwerde legitimiert ist und kein förmliches Einspracheverfahren nach Bundes- oder kantonalem Recht vorgeschrieben war. Die materielle…
- BGer 1C_357/2015Bei einem Grenzfall zwischen leichtem und schwerem Eingriff in ein BLN-Objekt ist eine Interessenabwägung zulässig, sofern die Beeinträchtigung durch Monitoring und Korrekturmassnahmen ausgeglichen wird. Die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen kann dabei auch bei bescheidenem Beitrag gewichtet werden.
- BGer 1C_283/2012Die Interessenabwägung nach Art. 33 GSchG und Art. 22 WRG erfordert eine differenzierte Gewichtung: Während die Fassung des Gerewassers trotz landschaftlicher Beeinträchtigungen zulässig ist, überwiegt beim Gonerliwasser der Landschaftsschutz als kantonal geschütztes Gebiet, sodass auf dessen Fassung zu verzichten ist.
- BGer BGE 120 IB 233Die Interessenabwägung nach Art. 33 GSchG erfordert eine umfassende Abklärung der Auswirkungen auf alle betroffenen Interessen, insbesondere bei Wasserentnahmen aus Fliessgewässern. Eine pauschale Festlegung der Restwassermenge ohne detaillierte Prüfung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Folgen genügt den gesetzlichen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.