Entscheide zu Art. 30 USG
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- BGer 1C_577/2025Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.
- BGer BGE 120 IB 400Eine Rodungsbewilligung für eine Aushubdeponie setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die insbesondere die Standortgebundenheit, die Eignung als Inertstoffdeponie und die Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren prüft. Fehlt diese, verstösst die Bewilligung gegen Art. 5 WaG und die Koordinationspflicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.