Entscheide zu Art. 30 Abs. 1bis OAT
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- BGer 1C_650/2023Ein Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
- BGer 1C_415/2022Die Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.
- BGer 1C_288/2022Die Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
- BGer 1C_32/2020Die Anpassung des kantonalen Richtplans zur Festlegung von Standorten für Windparks ist zulässig, da solche Projekte eine starke räumliche Auswirkung haben und einer überörtlichen Koordination bedürfen. Die Abwägung der Interessen, insbesondere zwischen Energieproduktion und Schutz der Fruchtfolgeflächen, muss jedoch erst in einer…
- BGer 1C_450/2019Ein präjudizieller Kontrollantrag an einem Nutzungsplan ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Eine bloße Überdimensionierung der Bauzone rechtfertigt keine präjudizielle Überprüfung, wenn eine Planungsrevision bereits eingeleitet ist.
- BGer 1C_546/2018Die Einzonung von Flächen, die als Surfaces d’assolement (SDA) gelten, in eine andere als die Landwirtschaftszone ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Eine Einzonung in eine Entlastungszone widerspricht Art. 30 Abs. 1 OAT, wenn die Fläche als SDA gilt.
- BGer 1C_15/2018Die Frist für die Übergangsregelung des kantonalen Richtplans (PSEM) für die Beurteilung von Kiesabbauprojekten nach dem alten PSAME ist verbindlich; bei Unterschreitung des kantonalen Mindestertrags von 15 m³/m² für SDA-Flächen ist eine Abwägung zugunsten des Abbauprojekts ausgeschlossen.
- BGer 1C_562/2015Während der Übergangsphase nach Art. 38a Abs. 2 LAT sind Neueinzonungen nur zulässig, wenn gleichzeitig oder später flächengleiche Rückzonungen erfolgen. Die Ausnahme nach Art. 52a Abs. 2 lit. c OAT setzt eine dringende Notwendigkeit und eine Zone von kantonaler Bedeutung voraus, was im vorliegenden Fall nicht erfüllt war.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.