Entscheide zu Art. 29 BV
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- BGer 1C_725/2025Ein rechtskräftiger Abbruchbefehl für einen ohne Bewilligung sanierten Stall in der Landwirtschaftszone kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden, wenn die beabsichtigte Nutzung (Schafhaltung und Remisierung) nicht als landwirtschaftlich notwendig im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG qualifiziert wird und bestehende Alternativen…
- BGer 1C_535/2025Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
- BGer 1C_691/2024Ein Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt hat und eine überregionale Koordination erfordert (Art. 8 Abs. 2 LAT). Fehlende interkantonale Abstimmung und ungenügende Berücksichtigung von…
- BGer 1C_255/2025Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass die Bebaubarkeit der Grundstücke in der Zone Re von Mendrisio an die vorherige Durchführung einer Parzellenneuordnung für das gesamte Kompartiment gebunden ist. Eine private Mutationsvorschlag für nur drei betroffene Parzellen genügt nicht.
- BGer 1C_20/2025Ein bestehender, langjährig genutzter und von den Anliegern tolerierter privater Zufahrtsweg kann auch ohne formellen Rechtstitel als ausreichend im Sinne von Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 lit. b LAT gelten, wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und eine Interessenabwägung dies rechtfertigt.
- BGer 1C_526/2023Bei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.
- BGer 1C_552/2023Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf und verweist die Sache zur Abklärung zurück, ob auf der betroffenen Parzelle ein schutzwürdiger Biotop vorhanden ist, und zur allfälligen Interessenabwägung gemäss Art. 18 Abs. 1ter LPN. Die Abwägung muss insbesondere die Schutzbedürftigkeit des Biotops und die Massnahmen zu dessen…
- BGer 1C_414/2022Der Ersatz konventioneller Antennen durch adaptive Antennen mit anderem Antennendiagramm stellt eine baubewilligungspflichtige Änderung im Sinne von Ziff. 62 Abs. 5 Anhang 1 NISV und Art. 22 Abs. 1 RPG dar, da die räumliche Verteilung der Strahlung verändert wird und ein Interesse der Nachbarschaft und Öffentlichkeit an einer…
- BGer 1C_281/2023Ein Kontrolle incident eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine betroffene Organisation aufgrund unvollständiger Veröffentlichung der Enquête nicht in der Lage war, ihre Interessen im Planungsverfahren geltend zu machen. Die Pflicht zur vollständigen Information in der Enquêtepublikation…
- BGer 1C_143/2022Die Baubehörde darf auf ein Baugesuch eintreten, wenn die zivilrechtliche Bauberechtigung der Bauherrschaft nicht offensichtlich fehlt und das Vorhaben nicht offenkundig Eigentumsrechte Dritter verletzt. Untergeordnete Änderungen eines Baugesuchs erfordern keine erneute Verwendung des offiziellen Formulars.
- BGer 1C_537/2023Die Nutzung von als 'Apparthotel' bewilligten Wohnungen als primäre oder sekundäre Wohnsitze ist in einer rein touristisch-hotelmässig genutzten Zone des Nutzungsplans unzulässig, wenn die Bewilligungen ausdrücklich auf eine hotelmässige Nutzung beschränkt sind.
- BGer 1C_506/2023Die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Mobilfunkanlagen, die bisher nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt wurden, begründet regelmässig ein öffentliches und nachbarliches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle im Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie zu kurzfristigen Leistungsspitzen führen…
- BGer BGE 150 II 379Die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende, bisher nach dem 'Worst-Case-Szenario' beurteilte Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen begründet ein Interesse der Anwohnerschaft und Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle und erfordert daher ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG.
- BGer 1C_208/2022Ein Baugesuch für vier Villen in einer bestehenden Dorfzone ist auch bei überdimensionierter Bauzone zulässig, wenn die Parzelle bereits eingebettet in bebautem Gebiet liegt, ausreichend erschlossen ist und keine sensiblen Umstände (z. B. Schutzflächen) betrifft. Ein präjudizieller Kontrollantrag des Nutzungsplans scheidet aus, wenn…
- BGer 1C_574/2020Eine erhebliche Änderung der Verhältnisse seit dem ursprünglichen Entscheid (u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Lärmwirkungen, veränderte Belagseigenschaften und Rechtsprechung zu Tempolimits) begründet einen bundesrechtlichen Anspruch auf Wiedererwägung. Die Interessenabwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und…
- BGer 1C_355/2021Eine ohne Bewilligung erstellte Abweichung von einem geltenden Nutzungsplan (hier: Überschreitung der zulässigen Wohnungsanzahl) muss auch bei bevorstehender Planänderung in Konformität gebracht werden, sofern die neue Planung noch nicht in Kraft ist und kein positiver antizipatorischer Effekt anerkannt werden kann. Die Anordnung der…
- BGer 1C_481/2020Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die Unterschreitung von Grenz- und Gewässerabständen in der Bauzone ist zulässig, wenn eine Ausnahmesituation im Sinne von § 73 PBG/SZ bzw. Art. 41c Abs. 1 lit. a bis GSchV vorliegt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_628/2020Die Baubewilligungsbehörde ist nicht verpflichtet, zivilrechtliche Bauberechtigungsfragen im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren zu prüfen; diese sind den Zivilgerichten vorbehalten. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist nicht willkürlich, wenn die bereits vorliegenden Gutachten und Unterlagen eine ausreichende Grundlage…
- BGer 1C_657/2018Das Bundesgericht bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit des Windparks Sainte-Croix unter der Bedingung, dass zusätzliche Massnahmen zur Schutz der Avifauna und zur Lärmminderung umgesetzt werden. Die Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Umweltschutz ist im konkreten Fall rechtmässig, sofern die gesetzlichen Vorgaben…
- BGer 1C_235/2020Die Inventarisierung von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfolgt allein nach bundesrechtlichen Qualitätskriterien ohne Interessenabwägung; diese ist erst bei der Beanspruchung der Flächen im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren vorzunehmen.
- BGer 1C_149/2020Die Bewilligung eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen ist zulässig, wenn die Nutzung als Hauptwohnung oder als touristische Unterkunft glaubhaft dargelegt wird und kein missbräuchliches Umgehen der Zweitwohnungsregelung vorliegt. Die kantonale Praxis zur Auslegung kommunaler Bauvorschriften ist…
- BGer 1C_445/2019Die Einbeziehung von Weideflächen in ein national bedeutendes Moorgebiet nach Art. 23b LPN ist rechtmässig, wenn eine enge ökologische oder visuelle Beziehung zum Kerngebiet besteht. Die Abwägung zwischen Schutzinteressen und Eigentumsrecht ist verhältnismässig, sofern die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
- BGer 1C_398/2018Die Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine städtische Grünzone ist rechtmässig, wenn sie auf objektiven Kriterien beruht und eine korrekte Interessenabwägung nach Art. 3 LAT (Art. 18 LAT) erkennen lässt, insbesondere zur Schaffung von Erholungsflächen und zur Wahrung des Landschaftsbilds.
- BGer 1C_63/2019Eine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).
- BGer 1C_185/2019Ein Wiedererwägungsgesuch ist nur zulässig, wenn sich der Sachverhalt oder die Rechtslage entscheidrelevant ändert. Die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund unzulässiger Pferdehaltung rechtfertigt keine Wiedererwägung.
- BGer 1C_179/2019Eine rechtskräftige Baubewilligung kann nur bei wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage in Wiedererwägung gezogen werden; eine bloße Ungleichbehandlung mit einem anderen Projekt rechtfertigt dies nicht.
- BGer 1C_228/2018Ein Plan localisé de quartier (PLQ) für ein Teilgebiet eines Grossprojekts (Maison de Vessy) ist rechtmässig, wenn er keine EIE-pflichtige Installation umfasst und die Umweltauswirkungen im Rahmen einer Notice d'impact sur l'environnement (NIE) ausreichend geprüft wurden. Die Aufteilung eines Projekts in mehrere PLQ ist zulässig, sofern…
- BGer 1C_5/2019Ein Dachgeschossausbau zu einem Vollgeschoss kann nicht im vereinfachten Baubewilligungsverfahren ohne Aussteckung und öffentliche Ausschreibung bewilligt werden, da er wesentliche nachbarliche und öffentliche Interessen berührt und damit gegen Art. 22 und Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG verstösst.
- BGer 1C_56/2018Die Abwägung von Modifikationen an einem Bauprojekt als minime Bedeutung und deren Zulassung ohne neue öffentliche Auflage ist nicht willkürlich, wenn die Änderungen keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Nachbarn haben und den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
- BGer 1C_16/2017Die Beschwerdeführung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie offensichtlich im Interesse eines Dritten und ohne eigene schutzwürdige Interessen erfolgt, insbesondere bei vollständiger Drittfinanzierung und fehlender Darlegung konkreter Nachteile.
- BGer 1C_549/2016Das System des Flurbereinigungsverbands mit realer Ausgleichung (Péréquation réelle) bleibt auch nach der Revision des Raumplanungsgesetzes (LAT) vom 15. Juni 2012 mit Art. 5 LAT vereinbar. Die kumulative Erhebung einer Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1bis LAT und der realen Ausgleichung ist grundsätzlich zulässig, sofern eine…
- BGer 1C_528/2016Die Dimensionierung und Lage von Bauzonen muss den Grundsätzen des Raumplanungsrechts entsprechen, insbesondere Art. 15 LAT (15-Jahres-Bedarf) und Art. 3 LAT (Schutz von Landschaft und Natur). Die kantonale Rekursinstanz hat bei der Prüfung von Nutzungsplänen einen freien Ermessensspielraum, der auch eine Opportunitätskontrolle umfasst,…
- BGer 1C_588/2016Ein Bauvorhaben kann trotz vorheriger Vorabbewilligung verweigert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände (z. B. Erlass eines Lärmkatasters) ändern und die geltenden Lärmschutzvorschriften (Art. 22 LPE, Art. 31 OPB) nicht eingehalten werden können. Eine Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 OPB ist erforderlich,…
- BGer 1C_484/2016Die Abweichung von kommunalen Gestaltungsvorschriften (Art. 414 Abs. 6 GBR) ist nach Art. 417 GBR zulässig, wenn die gute Gesamtwirkung (Art. 411 GBR) gewahrt bleibt und die Fachberatung beigezogen wurde. Eine weitergehende Interessenabwägung ist nicht erforderlich.
- BGer 1C_569/2016Die Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…
- BGer 1C_600/2016Eine Rückerstattung von geleisteten Parkplatzersatzabgaben ist weder im kantonalen Strassengesetz noch im kommunalen Bau- und Zonenreglement vorgesehen, und ein Anspruch auf Rückerstattung aufgrund von Treu und Glauben oder grundloser Leistung besteht nicht, wenn die Zahlungspflicht bei Erlass der Verfügung rechtmässig war und sich die…
- BGer 1C_461/2016Ein Anbau für agrotouristische Nebenbetriebe (Gästezimmer) ist nur bewilligungsfähig, wenn in den rechtmässig bestehenden Bauten kein oder zu wenig Raum zur Verfügung steht (Art. 24b Abs. 1bis RPG, Art. 40 Abs. 4 RPV). Bestehender, bewilligter Wohnraum muss vorrangig für den Nebenbetrieb genutzt werden, selbst wenn er aktuell nicht…
- BGer 1C_240/2016Die Bewilligung eines Theateranbaus mit einer Gesamthöhe von 22,6 m in einer Parkzone ist zulässig, wenn die Grundmassstäblichkeit der geltenden Ordnung nicht erheblich gestört wird und die öffentlichen Interessen (kulturelle Bedeutung, betriebliche Optimierung) die privaten Interessen (Beschattung, Aussicht) überwiegen.
- BGer 1C_160/2016Die Auslegung eines Gestaltungsplans durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine langjährige, flexible Praxis stützt und die baulichen Messwerte (Bruttogeschossfläche und Grundfläche) getrennt beurteilt werden.
- BGer 1C_642/2015Eine nachträgliche Baubewilligung kann erteilt werden, wenn die materiellen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn zivilrechtliche Zustimmungsfragen (z. B. bei Stockwerkeigentum) ungelöst sind. Diese sind im Zivilverfahren zu klären.
- BGer 1C_63/2016Bei Rückweisungsentscheiden im Kostenpunkt ist die spätere Sachentscheidung nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; die kantonale Kostenverlegung nach §§ 13 und 17 VRG/ZH ist nicht willkürlich, wenn sie sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert.
- BGer 1C_555/2015Ein Gemeindeexekutiv muss sich nicht generell wegen Eigentums an betroffenen Parzellen oder wegen einer bedingten Verkaufsabsicht von der Baubewilligung für ein gemeindeeigenes Projekt befangen erklären, sofern keine persönlichen Interessen der Mitglieder vorliegen und das Projekt im öffentlichen Interesse liegt.
- BGer 1C_277/2012Die formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.