Entscheide zu Art. 27 Abs. 2 RPG
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- BGer 1C_440/2019Eine zweimalige Verlängerung einer Planungszone ist bundesrechtlich zulässig, sofern sachliche Gründe vorliegen und die Planungsarbeiten nicht unnötig verzögert wurden.
- BGer 1C_441/2019Eine zweimalige Verlängerung einer Planungszone ist bundesrechtlich zulässig, sofern sachliche Gründe vorliegen und die Planungsarbeiten nicht unnötig verzögert wurden. Die Möglichkeit einer zweiten Verlängerung dient der Flexibilität der Planungsbehörden und ist mit Art. 27 Abs. 2 RPG vereinbar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.