Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 26 RPV

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Entscheide
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 26 RPV

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  1. BGer 1C_235/202016.12.2020 · AbgewiesenDie Inventarisierung von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfolgt allein nach bundesrechtlichen Qualitätskriterien ohne Interessenabwägung; diese ist erst bei der Beanspruchung der Flächen im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren vorzunehmen.
  2. BGer 1C_255/201324.06.2013 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten des Gewässerschutzes und der Hochwassersicherheit aus: Die Bachverlegung über 120 m² Fruchtfolgefläche ist verhältnismässig, da sie dem natürlichen Gewässerverlauf entspricht, ökologische Verbesserungen bringt und die Kosten minimal hält.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.