Entscheide zu Art. 26 Abs. 3 RPG
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- BGer 1C_19/2019Die kantonale Interessenabwägung für die Festsetzung des RBS-Depot-Standorts im Richtplan ist nicht zu beanstanden, da sie auf einer umfassenden, nachvollziehbaren Standortevaluation und integralen Gewichtung der räumlichen Interessen basiert.
- BGer 1C_653/2017Eine Teilauszonung aus einer bundesrechtskonformen Bauzone kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die betroffene Teilfläche selbstständig nutzbar war und die Nutzungsmöglichkeit in einem Mass eingeschränkt wird, das entschädigungslos nicht mehr hinnehmbar ist.
- BGer 1C_337/2017Das Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen kantonale Rechtsmittelentscheide über Nutzungspläne nur ein, wenn der Genehmigungsentscheid der kantonalen Behörde vorlag und in die Beurteilung einbezogen wurde. Fehlt dieser, ist der kantonale Entscheid ein nicht anfechtbarer Zwischenentscheid.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.