Bestimmung · 29 Entscheide

Art. 26 Abs. 2 BV

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Entscheide zu Art. 26 Abs. 2 BV

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  1. BGer 1C_275/202529.06.2026 · AbgewiesenEine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.
  2. BGer 1C_125/202516.02.2026 · AbgewiesenEine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
  3. BGer 1C_303/202503.11.2025 · AbgewiesenBei formeller Enteignung ist die volle Entschädigung nach Art. 26 Abs. 2 BV und kantonalem Recht zu gewähren; die Schätzmethode (statistisch-komparativ) und die Auswahl der Vergleichstransaktionen unterliegen nur eingeschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.
  4. BGer 1C_302/202328.10.2025 · GutgeheissenEin Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
  5. BGer 1C_156/202506.09.2025 · GutgeheissenBei formeller Enteignung ist die Entschädigung nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wohnqualität und deren Beeinträchtigung durch die Enteignung umfassend zu würdigen sind. Ein Beseitigungsrevers darf nicht über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus ausgelegt werden.
  6. BGer 1C_131/202425.08.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
  7. BGer 1C_520/202430.04.2025 · GutgeheissenEine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…
  8. BGer 1C_275/202227.11.2024 · GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
  9. BGer 1C_42/202325.03.2024 · AbgewiesenBei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.
  10. BGer 1C_28/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
  11. BGer 1C_29/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.
  12. BGer 1C_30/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…
  13. BGer 1C_598/202329.01.2024 · AbgewiesenTemporäre Planungsmassnahmen (Planungszone und Baustopp) von insgesamt etwas über neun Jahren Dauer begründen keine materielle Enteignung, selbst wenn sie im Rahmen eines längeren Planungsprozesses erlassen werden.
  14. BGer 1C_332/202213.07.2023 · Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.
  15. BGer BGE 149 II 36801.01.2023 · RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.
  16. BGer BGE 147 II 20101.01.2021 · Teilweise gutgeheissenArt. 83 lit. w BGG ist zeitlich und sachlich anwendbar auf reine Enteignungsverfahren für den Betrieb von Starkstromanlagen, auch wenn nur die Entschädigungshöhe streitig ist. Die Frage nach dem Vergleichsmassstab für die adäquate Kausalität der Enteignung (Art. 19 lit. b EntG) ist von grundsätzlicher Bedeutung.
  17. BGer 1C_647/201908.10.2020 · Teilweise gutgeheissenBei der Enteignung von Überleitungsrechten für Hochspannungsleitungen ist der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Enteignung und Wertminderung zu prüfen, wobei der Vergleich mit einer hypothetischen Leitungsführung auf der Nachbarparzelle massgeblich ist. Die Entschädigung bemisst sich nach der Differenzmethode, wobei nur die durch die…
  18. BGer 1C_275/201815.10.2019 · AbgewiesenDie Nichteinzonung eines Grundstücks in eine Bauzone löst in der Regel keine Entschädigungspflicht aus, sofern die ursprüngliche Zonenplanung nicht bundesrechtskonform war und kein Einzonungsgebot oder schutzwürdiges Vertrauen auf eine Einzonung bestand.
  19. BGer 1C_412/201831.07.2019 · AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…
  20. BGer 1C_651/201804.06.2019 · AbgewiesenGrundstücke in Naturgefahrengebieten haben enteignungsrechtlich keinen Baulandcharakter, selbst wenn sie bereits überbaut sind und die Nutzung wegen Gefahren untersagt wird. Eine Entschädigung zum Baulandwert ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Enteignung der Realisierung eines Schutzwerks dient, das auch andere Grundstücke oder…
  21. BGer 1C_653/201712.03.2019 · AbgewiesenEine Teilauszonung aus einer bundesrechtskonformen Bauzone kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die betroffene Teilfläche selbstständig nutzbar war und die Nutzungsmöglichkeit in einem Mass eingeschränkt wird, das entschädigungslos nicht mehr hinnehmbar ist.
  22. BGer 1C_473/201703.10.2018 · GutgeheissenDie Umzonung von einer Freihaltezone für Sportanlagen in eine Erholungszone für Familiengärten kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn dem Eigentümer eine wesentliche Befugnis entzogen wird. Die Entschädigungspflicht ist zu prüfen, wenn eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung nicht mehr erhalten bleibt. Die…
  23. BGer 1C_364/201721.09.2018 · AbgewiesenDie durch Art. 75b BV bewirkte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken für Zweitwohnungen stellt keine materielle Enteignung dar, sofern die Betroffenen nicht ausnahmsweise enteignungsähnlich getroffen werden. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur bei krassen, vom Verfassungsgeber nicht vorhergesehenen Härten.
  24. BGer BGE 144 II 36701.01.2018 · AbgewiesenDie Beschränkung von Zweitwohnungen nach Art. 75b BV definiert den Inhalt des Eigentums neu und schließt eine Entschädigung für materielle Enteignung grundsätzlich aus, sofern keine stossenden Ungleichheiten oder unzumutbare Härten vorliegen. Die Entschädigungsforderung ist an die Gemeinde zu richten, die die Eigentumsbeschränkung…
  25. BGer 1C_280/201604.01.2017 · GutgeheissenEin Teil eines Grundstücks, das in einer nicht LPT-konformen Bauzone lag, wurde durch eine Planrevision in die Landwirtschaftszone umgewidmet. Dies stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar, die nur ausnahmsweise eine materielle Enteignung begründen kann. Die Vorinstanz muss prüfen, ob die Voraussetzungen für eine…
  26. BGer 1C_446/201603.01.2017 · AbgewiesenDie Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Verweigerung des Zugangs zu Vergleichstransaktionen kann im kantonalen Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Betroffenen dort vollumfänglich Einsicht nehmen und sich äussern können. Die Entschädigung für die Enteignung eines in einem Strassenausrichtungsbereich liegenden,…
  27. BGer 1C_314/201613.09.2016 · AbgewiesenDie blosse Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone begründet für sich allein keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn kumulativ besondere Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bereits urbanisiertes Gelände, Einbindung in einen konformen Kanalisationsplan, erhebliche Investitionen des…
  28. BGer 1C_367/201507.01.2016 · AbgewiesenDie materielle Enteignung durch einen Parkplatz-Vincolo (P9) im Zonenplan ist gegeben, wenn die betroffene Fläche eine autonome bauliche Nutzung zulässt. Die formelle Enteignung für eine nicht vom Vincolo erfasste Fläche ist mit dem vollen Verkehrswert als Bauland zu entschädigen.
  29. BGer 1C_157/201404.11.2015 · GutgeheissenEin generell-abstrakter Ausschluss von Enteignungen für Uferwege durch kantonales Recht verletzt den Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, da er die erforderliche Interessenabwägung im konkreten Planungsverfahren von vornherein unmöglich macht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.