Entscheide zu Art. 26 Abs. 1 BV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_401/2024Die Interessenabwägung fiel zugunsten der wohnpolitischen und raumplanerischen Ziele der Stadt Zürich aus: Die Erhaltung von preiswertem Erstwohnraum und die Förderung der Wohnlichkeit in Quartieren wogen schwerer als die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterinnen von kurzfristig vermieteten Business-Apartments.
- BGer 1C_381/2025Die Auslegung einer kommunalen Zonenbestimmung, wonach in der Wohnzone W2 Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser die Regel sind, ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf nachvollziehbare planerische Erwägungen stützt. Die Planungsgrundsätze des RPG sind primär im Nutzungsplanverfahren zu verfolgen.
- BGer 1C_528/2025Ein Wiederherstellungsbefehl für rechtswidrig erstellte Bauwerke ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich verhältnismässig, wenn die Abweichungen nicht geringfügig sind und das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt. Eine Ausnahme kommt nur bei minimalen Abweichungen oder überwiegenden privaten…
- BGer 1C_249/2024Ein Terrain de Pétanque unterliegt als dauerhafte und sinnfällige Bodenveränderung der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 LAT und ist in einer kommunalen Reservationszone ohne Ausnahmebewilligung unzulässig. Ein Rückbaugebot ist verhältnismässig, wenn es der Durchsetzung der Zonenregelung dient und private Interessen der Nachbarn…
- BGer 1C_364/2024Eine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem Besitzstandschutz nach Art. 24c RPG. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Betroffenen bösgläubig handelten.
- BGer 1C_586/2024Die nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.
- BGer 1C_476/2024Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einer ohne Baubewilligung erstellten Photovoltaik-Anlage in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A ist verhältnismässig, wenn die Anlage das Ortsbild beeinträchtigt und der Eigentümer bösgläubig handelte.
- BGer 1C_333/2024Die Auszonung einer Randparzelle aus der Bauzone zur Reduktion des überdimensionierten Baugebiets und zum Schutz des vitikulturellen Landschaftsbildes (IFP-Objekt) ist verhältnismässig und dient einem überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Eigentumsgarantie wird nicht verletzt, wenn die bestehende Bebauung erhalten bleibt.
- BGer 1C_53/2023Die Nichtgenehmigung von Golfanlagen in den Kompartimenten B und C der Sonderzone Aerodromo aufgrund des Schutzes von Trockenwiesen (Prato secco) durch kantonales Dekret ist nicht willkürlich. Die Anpassung des Nutzungsplans an das Schutzdekret ohne Rückverweisung an die Gemeinde verletzt nicht deren Autonomie, wenn nur eine Lösung…
- BGer 1C_280/2022Die Anordnung des Rückbaus eines rechtswidrig errichteten Badestegs ist auch nach langjährigem Bestehen verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Trennung Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_185/2022Die Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.
- BGer 1C_209/2023Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Wohnnutzungen in einer Wohn- und Arbeitszone ist verhältnismässig, wenn ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Ordnung besteht und die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Eine Berufung auf Vertrauensschutz oder…
- BGer 1C_552/2022Der auf einer Baubewilligung beruhende Erstwohnungsverpflichtungs-Vincolo bleibt bestehen, solange die tatsächliche Nutzung als Erstwohnung nicht während der geforderten Mindestdauer (hier: 20 Jahre) erfolgt ist. Die Interessenabwägung fällt zugunsten des öffentlichen Interesses an der Begrenzung von Zweitwohnungen aus, selbst bei…
- BGer 1C_75/2022Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…
- BGer 1C_214/2022Die Wiederherstellung des bewilligten Zustands ist bei formell rechtswidrigen Abweichungen von einer Baubewilligung verhältnismässig und im öffentlichen Interesse, selbst wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_53/2022Ein Order zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch nach langjähriger Duldung einer gewerblichen Nutzung rechtmässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 37a LAT und Art. 43 OAT nicht erfüllt sind und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Vorrang hat.
- BGer 1C_535/2021Bauten in der Landwirtschaftszone, die nicht standortgebunden sind (z. B. für Freizeitlandwirtschaft), müssen auch bei geringem Umfang entfernt werden. Der Grundsatz der Proportionalität rechtfertigt keine Ausnahme, wenn die Bauten ohne Bewilligung erstellt wurden und keine rechtlichen oder tatsächlichen Änderungen eine nachträgliche…
- BGer 1C_376/2021Ein ohne Bewilligung ausgeübter Industriebetrieb in einer Zone für nicht belästigende Gewerbe verstösst gegen die Zonenkonformität und rechtfertigt ein Nutzungsverbot als verhältnismässige Massnahme zur Wiederherstellung der rechtmässigen Situation.
- BGer 1C_614/2021Bei unter altem Recht erlassenen Sondernutzungsplänen mit statischem Verweis auf die damals geltende Regelbauordnung sind neben den Besonderen Vorschriften des Plans auch die altrechtlichen Regelbauvorschriften anwendbar, selbst wenn neues kantonales Recht in Kraft getreten ist.
- BGer 1C_189/2022Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, sofern nicht ausnahmsweise die Verhältnismässigkeit eine alternative Lösung zulässt. Die Alternative muss jedoch gleichwertig sein und den rechtmässigen Zustand dauerhaft sicherstellen.
- BGer 1C_8/2022Bauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind.
- BGer 1C_695/2021Die Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Abwägung der Interessen muss dabei die konkrete Situation der Parzelle und die Planungsziele berücksichtigen.
- BGer 1C_330/2021Die Auflage, bei einem Fensterersatz in einer historisch prägenden Blockrandbebauung Holzfenster mit aussenliegenden Sprossen zu verwenden, ist mit § 238 Abs. 2 PBG/ZH und Art. 8 Abs. 1 BO/Stäfa vereinbar, wenn dies zur Wahrung einer guten ästhetischen Gesamtwirkung im Ortsbild erforderlich ist.
- BGer 1C_6/2021Ein ohne Bewilligung erstellter Parkplatz in einer Bauzone muss auf Anordnung der Behörde wiederhergestellt werden, wenn er gegen die Bauvorschriften verstösst und ein öffentliches Interesse an der Sicherheit und Rechtskonformität überwiegt.
- BGer 1C_543/2021Eine gemeindliche Bauvorschrift, die gewerbliche Parkierungsanlagen ohne richtplanerische Grundlage ausschliesst, kann sich auf kantonale Kompetenznormen stützen und ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sowie Verhältnismässigkeit bundesrechtskonform.
- BGer 1C_571/2020Das öffentliche Interesse am Erhalt der hoch schutzwürdigen Villa Nager als Zeugnis der Baukultur überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung einer Privatklinik mit Facharztzentrum. Die einseitige Interessenabwägung des Gemeinderats überschritt den autonomen Spielraum.
- BGer 1C_462/2021Ein ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.
- BGer 1C_325/2021Nachträgliche Baubewilligungen für Beschattungsanlagen in einer Erholungs- und Grünzone sind mangels Zonenkonformität zu verweigern, wenn die Anlagen als markant und dominant in Erscheinung treten und das Ortsbild beeinträchtigen. Eine Interessenabwägung kann den Rückbau rechtfertigen.
- BGer 1C_450/2020Die Klassierung eines Strassenteilstücks als Gemeindestrasse 3. Klasse ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse (Verkehrssicherheit, geordnete Parkierungsverhältnisse) dient und verhältnismässig ist, selbst wenn sie nur der Erschliessung von zwei Grundstücken dient.
- BGer 1C_180/2021Die Wiederherstellungsanordnung zur Verwendung ortsüblicher, naturroter Dachziegel und zur Anpassung der Fassadengestaltung ist bundesrechtskonform, da sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Beschwerdeführerin handelte bösgläubig und kann sich nicht auf guten Glauben…
- BGer 1C_60/2021Bauten und Installationen ausserhalb der Bauzone müssen auch nach Ablauf von 30 Jahren in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
- BGer 1C_482/2020Die Übertragung einer baurechtlichen Nebenbestimmung (Parkplatzerstellungspflicht) auf einen Grundstücksnachfolger setzt voraus, dass die Verpflichtung sachbezogen und klar formuliert ist. Fehlt eine Regelung für den Fall der Nichtrealisierung des geplanten Vorhabens, geht die Pflicht nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über.
- BGer 1C_77/2021Die nachträgliche Bewilligung von Balkonen und Sitzplätzen mit Unterschreitung des kantonalen Waldabstands (Art. 73 BauG/AI) setzt ausserordentliche Verhältnisse nach Art. 77 Abs. 1 BauG/AI voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Der angeordnete Rückbau ist verhältnismässig, da er dem Schutz des Waldes und Waldrandes dient und die…
- BGer 1C_231/2020Die Auflage, funktionsfähige Fensterläden in rubinroter Farbe anzubringen und Zierfensterläden mit Rollläden zu verbieten, stellt einen verhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, sofern sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und das öffentliche Interesse am Ortsbildschutz überwiegt.
- BGer 1C_135/2020Die kantonale Verordnung zur Berechnung von Grenzabständen nach § 52 Abs. 2 RBV ist trotz Abweichung vom Gesetzeswortlaut (§ 90 Abs. 2 RBG) nicht willkürlich, wenn sie eine sachgerechte, vereinheitlichende Regelung trifft und der Verordnungsgeber innerhalb seiner Kompetenzen handelt.
- BGer 1C_318/2019Eine nachträgliche Baubewilligung für einen ohne Bewilligung errichteten, vom bewilligten Projekt abweichenden Treppenanbau kann verweigert werden, wenn die Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstands nicht als Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…
- BGer 1C_499/2019Die Unterschutzstellung eines ehemaligen Mehrzweckbauernhauses als Denkmalschutzobjekt ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Bausubstanz und des Ortsbilds überwiegt und die privaten Interessen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
- BGer 1C_336/2019Die Vorinstanz hat Art. 61 Abs. 2 BauG/SG vertretbar ausgelegt, indem sie Steigzonen (ausser Liftschächte) zur anrechenbaren Geschossfläche zählte; eine Überschreitung der zulässigen Ausnützung um 14,42 m² rechtfertigt den Bauabschlag.
- BGer 1C_400/2018Die Umzonung von Teilflächen der Parzellen 13 und 347 in Mathod (VD) von der Dorfzone in die Landwirtschaftszone zur Redimensionierung der Bauzone ist rechtmässig, da sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz wird bestätigt.
- BGer 1C_341/2018Eine hinreichende strassenmässige Erschliessung nach Art. 19 Abs. 1 RPG kann auch bei Unterschreitung der VSS-Richtwerte gegeben sein, wenn die konkreten örtlichen Umstände dies rechtfertigen und die Behörden ihr Ermessen sachgerecht ausüben.
- BGer 1C_294/2017Die Massnahme M5 (Modellierung eines Geländes als Hochwasserkorridor) zur Schutz vor seltenen bis sehr seltenen Hochwasserereignissen ist im öffentlichen Interesse und verhältnismässig, sofern sie mit angemessenen Kompensationsmassnahmen für den betroffenen Biotop (Mésobromion) verbunden wird. Die Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen…
- BGer 1C_550/2016Ein im Plan général d'affectation (PGA) als Zone zu bebauender Bereich mit festgelegten Nutzungsparametern (z. B. CUS) ist bereits als Bauzone im Sinne von Art. 15 LAT zu qualifizieren, auch wenn die detaillierte Planung erst durch einen Quartierplan erfolgt. Der transitorische Moratorium nach Art. 38a Abs. 2 LAT findet auf solche…
- BGer 1C_245/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Weiternutzung bestehender Schulinfrastruktur und der Verdichtung des Dorfzentrums aus, da die finanziellen und organisatorischen Vorteile sowie die Planungsautonomie der Gemeinde die Eigentumsinteressen der Beschwerdeführer überwiegen.
- BGer 5D_103/2016Bei einem ungemessenen Fuss- und Fahrwegrecht ist der Inhalt und Umfang anhand der Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks zu bestimmen, wobei die langandauernde Ausübung nur subsidiär herangezogen wird. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der funktionalen Erschliessung des berechtigten Grundstücks aus, selbst wenn dies Eingriffe in…
- BGer 1C_319/2016Ein Attikageschoss, das die bestehende Übergeschossigkeit eines baurechtswidrigen Gebäudes optisch verstärkt und die Wohnfläche erhöht, stellt eine weitergehende Abweichung von Vorschriften im Sinne von § 357 Abs. 1 PBG dar und bedarf einer Ausnahmebewilligung.
- BGer 1C_144/2015Die Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.
- BGer 1C_210/2008Das öffentliche Interesse an einer ufernahen Wegführung überwiegt die privaten Interessen der Eigentümer eines exponiert am Seeufer stehenden Ferienhauses, da die Beeinträchtigung der Privatsphäre hinnehmbar und durch Sichtschutzmassnahmen abmilderbar ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.