Bestimmung · 32 Entscheide

Art. 25 Abs. 2 RPG

32 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
32
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 25 Abs. 2 RPG

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  1. BGer 1C_397/202429.06.2026 · NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Zuständigkeit ist nach Art. 92 BGG nur anfechtbar, wenn er endgültig und verbindlich ist; bei Verzicht auf Beschwerde gegen einen solchen Entscheid ist die Anfechtbarkeit nach Art. 92 Abs. 2 BGG definitiv verwirkt. Art. 93 BGG ist restriktiv anzuwenden und setzt eine substantiierte Darlegung des nicht…
  2. BGer 1C_176/202531.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine weitgehende Überbauung i.S.v. Art. 36 Abs. 3 RPG vorliegt. Vertrauensschutz kann eine bundesrechtswidrige Zonenordnung nicht rechtfertigen.
  3. BGer 1C_292/202531.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude keinen klaren Bauzonencharakter aufweist und der Erhalt des typischen Weilercharakters im Vordergrund steht.
  4. BGer 1C_225/202509.02.2026 · AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, kann unterirdisch als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden, wenn dort boden- und standortunabhängige Bauten wie öffentliche Parkierungsanlagen zugelassen sind. In diesem Fall findet das Verfahren für Bauten innerhalb der Bauzonen Anwendung, nicht dasjenige…
  5. BGer BGE 152 II 35001.01.2026 · AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, aber unterirdisch explizit den Bau öffentlicher Parkierungsanlagen erlaubt, kann als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden. Damit entfällt das Erfordernis einer kantonalen Bewilligung nach Art. 24 RPG, und eine Bundesaufgabe liegt nicht vor.
  6. BGer 1C_170/202512.11.2025 · NichteintretenEin Zwischenentscheid über die fehlende Bewilligungsfähigkeit von Bauten ausserhalb der Bauzone ist im Kanton Graubünden nicht selbständig anfechtbar, wenn das Verfahren erst mit dem Entscheid über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands abgeschlossen wird.
  7. BGer 1C_190/202519.05.2025 · AbgewiesenDie Gemeinde ist im koordinierten Baubewilligungsverfahren befugt, Gesuchstellende zur Einreichung ergänzender Unterlagen aufzufordern, auch wenn die kantonale Behörde für die materielle Bewilligung zuständig ist (Art. 25 Abs. 2 RPG).
  8. BGer 1C_199/202312.05.2025 · AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen Modellflugplatz im Gewässerraum ist unvereinbar mit dem Gewässerschutzrecht, da die Anlage weder standortgebunden noch in Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV genannt ist und kein Bestandesschutz besteht.
  9. BGer 1C_170/202405.03.2025 · GutgeheissenDie zuständige kantonale Behörde muss bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone über die Zonenkonformität und die Ausnahmebewilligungsfähigkeit entscheiden; eine Vorababweisung durch die Gemeinde ohne Einbezug der kantonalen Behörde verstösst gegen Art. 25 Abs. 2 RPG und das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG.
  10. BGer BGE 151 II 91801.01.2025 · GutgeheissenDie kantonale Regelung in Art. 87 Abs. 3 KRG/GR, wonach die Gemeinde ein Baugesuch ausserhalb der Bauzone ohne Weiterleitung an die kantonale Fachbehörde abweisen kann, ist mit Art. 25 Abs. 2 RPG unvereinbar. Bei parallelen Zuständigkeiten müssen kommunale und kantonale Behörden ihre Entscheide inhaltlich abstimmen und formell…
  11. BGer 1C_645/202310.12.2024 · AbgewiesenEin Rückbau von widerrechtlich errichteten Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung anzuordnen, wenn keine nachträgliche Bewilligung möglich ist und keine Vertrauensschutzgründe vorliegen. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt private Interessen am Erhalt der Anlage.
  12. BGer 1C_182/202316.08.2024 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes Grundstück muss bei widerrechtlicher Nutzung (hier: Aéromodélisme) in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden; eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone nicht. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn sie dem verfassungsmässigen Prinzip…
  13. BGer 1C_102/202209.07.2024 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Nebenbauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass diese für die Nutzung der Hauptbaute erforderlich sind und die Identität der Baute in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Ein körperlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenbaute ist grundsätzlich erforderlich, es sei denn, besondere Gründe…
  14. BGer 1C_22/202309.07.2024 · GutgeheissenEin Bauvorhaben auf einer im kommunalen Zonenplan als weisse Fläche dargestellten Parzelle ist nur dann als innerhalb der Bauzone gelegen zu betrachten, wenn dies aufgrund objektiver, gebietsbezogener Kriterien nachweisbar ist. Fehlt eine solche Zuordnung, handelt es sich um ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone, für das eine…
  15. BGer 1C_451/202302.07.2024 · AbgewiesenEin Neubauprojekt in einer Weilerzone ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, wenn die kantonale Gesetzgebung die Weilerzone dem Nichtbaugebiet zuweist und nur untergeordnete bauliche Massnahmen zulässt.
  16. BGer BGE 150 II 48901.01.2024 · AbgewiesenIm Boden ausserhalb der Bauzonen und im Uferbereich eines Flusses verlegte Fernmeldeleitungen sind bewilligungspflichtige Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG. Art. 35 FMG regelt nur die Bewilligung der Sondernutzung von Boden im Gemeingebrauch und schliesst zusätzliche Baubewilligungen nach Art. 22 Abs. 1 RPG nicht aus.
  17. BGer 1C_78/202330.10.2023 · AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone unterstehen der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern oder die Nutzung beeinflussen. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an der Zonenkonformität, und Vertrauensschutz kommt nicht in Frage, wenn die Rechtswidrigkeit der…
  18. BGer 1C_12/202223.01.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung eines Teils des Felsenkellers von einem Degustationsraum zu einem Klubraum mit öffentlichen Anlässen ist baubewilligungspflichtig, da sie ausserhalb der Bauzone liegt und nicht als geringfügige Zweckänderung gilt. Eine kantonale BAB-Bewilligung ist erforderlich.
  19. BGer 1C_260/202101.12.2022 · AbgewiesenBauvorhaben ausserhalb der Bauzone bedürfen der konstitutiven Zustimmung der kantonalen Behörde nach Art. 25 Abs. 2 RPG; ohne diese ist die kommunale Baubewilligung nichtig. Ein allfälliger Vertrauensschutz scheitert am öffentlichen Interesse an der Einhaltung des raumplanungsrechtlichen Trennungsprinzips.
  20. BGer 1C_35/202223.11.2022 · AbgewiesenDie Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als vorläufige Massnahme zur Sicherstellung bundesrechtskonformer Baubewilligungsverfahren in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zulässig. Sie stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG und § 43 Abs. 1 KV/TG und verletzt weder das Gewaltenteilungsprinzip noch die Gemeindeautonomie.
  21. BGer 1C_709/202024.08.2021 · AbgewiesenFormell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Verwirkung oder unverhältnismässige Härte vorliegt. Der Vertrauensschutz scheidet aus, wenn die Bauwilligen die kantonale Bewilligungspflicht nach Art. 25 Abs. 2 RPG hätten erkennen müssen.
  22. BGer BGE 147 II 30001.01.2021 · NichteintretenDie Kleinsiedlungsverordnung des Kantons Thurgau ist materiell als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, nicht aber der Erlassbeschwerde nach Art. 82 lit. b BGG.
  23. BGer 1C_566/201905.08.2020 · AbgewiesenIn der Landwirtschaftszone sind bauliche Änderungen, die eine zusätzliche selbstständige Wohneinheit schaffen, nicht zonenkonform und damit unbewilligungsfähig. Vertrauensschutz scheidet aus, wenn die Betroffenen die zuständige Behörde nicht vollständig informiert haben und die Auskunft nicht von der zuständigen Stelle erteilt wurde.
  24. VGer ZH VB.2019.0035319.12.2019 · GutgeheissenDie von der Gemeinde ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für eine unterirdische Baute in der Landwirtschaftszone ist nichtig, da sie gegen Art. 25 Abs. 2 RPG verstösst und die geplante Baute weder gestaltungsplan- noch zonenkonform ist.
  25. BGer 1C_325/201815.03.2019 · AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch für ein Wohnhaus ausserhalb der Bauzone ist nicht bewilligungsfähig, wenn die tragenden Strukturen bei Baubeginn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar waren (Art. 24c RPG). Die Abbruchanordnung ist verhältnismässig, wenn das Gebäude für die landwirtschaftliche Nutzung entbehrlich ist und keine mildere…
  26. BGer BGE 145 II 8301.01.2019 · GutgeheissenEine Erhaltungszone nach Art. 33 RPV ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn sie keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und keine bundesrechtskonforme Grundlage für die Umnutzung von Ökonomiebauten zu Wohnzwecken bietet. Die Umnutzung von Stallbauten zu Zweitwohnungen ausserhalb der Bauzone ist nur unter den strengen…
  27. BGer 1C_619/201729.08.2018 · AbgewiesenFür die Beurteilung neuer Auswirkungen nach Art. 24a RPG ist auf die zuletzt bewilligte Nutzung als Referenzmassstab abzustellen, wenn die ursprüngliche Nutzung zu weit zurückliegt und deren Auswirkungen nicht mehr zuverlässig feststellbar sind. Selbst geringfügige neue Auswirkungen schliessen eine Ausnahmebewilligung aus.
  28. BGer 1C_249/201714.11.2017 · AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des land- und forstwirtschaftlichen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch bei langjähriger Duldung durch die Behörden rechtmässig, wenn die Betroffenen nicht in gutem Glauben handelten und die 30-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
  29. BGer 1C_500/201630.05.2017 · AbgewiesenEine ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ist nichtig, wenn die kantonale Bewilligung konstitutiv ist und nachträglich nicht erteilt werden kann.
  30. BGer 1C_486/201524.05.2016 · GutgeheissenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c RPG gilt nicht für illegal erstellte oder transformierte Bauten, selbst wenn die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verstrichen ist. Illegale Umbauten können nicht nachträglich legalisiert werden und berechtigen nicht zu einer Rekonstruktion im erweiterten Zustand.
  31. BGer 1C_328/201518.01.2016 · AbgewiesenEin Grundstück in einer Erholungszone am Siedlungsrand, das nicht vollständig von Baugebiet umgeben ist, liegt ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG, sodass für nicht zonenkonforme Bauten die kantonale Baudirektion zuständig ist.
  32. BGer 1C_533/201506.01.2016 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch bei langjähriger Duldung nicht verwirkt, wenn die Bauherrn nicht in gutem Glauben handelten. Das öffentliche Interesse an der Verhinderung einer schleichenden Ausdehnung der Bauzonen überwiegt die privaten Interessen der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.