Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 25 Abs. 2 NHG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 25 Abs. 2 NHG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_370/202505.06.2026 · GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.
  2. BGer 1C_235/202413.03.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…
  3. BGer 1C_31/202316.06.2025 · AbgewiesenDer kantonale Gesetzgeber ist bei der Umsetzung von Bundes- und Völkerrecht im Denkmalschutz nicht verpflichtet, ein Zustimmungserfordernis der kantonalen Stelle für die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Schutzobjekten vorzusehen, sofern der Vollzug sachgerecht und wirksam gewährleistet ist.
  4. BGer 1C_412/201831.07.2019 · AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.