Entscheide zu Art. 25 Abs. 2 LAT
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- BGer 1C_588/2024Ein als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…
- BGer 1C_418/2022Die Installation von Kabeln auf fremdem Grund ohne Bewilligung und ohne Zustimmung des Eigentümers ist unzulässig, auch wenn sie für den Betrieb einer ausserhalb der Bauzone liegenden Anlage notwendig sind. Die Bewilligungspflicht nach kantonalem Recht setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer zustimmt oder ein rechtlicher Titel…
- BGer 1C_533/2021Eine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.
- BGer 1C_434/2021Die Parzelle Nr. 567 in Le Vaud (VD) ist nicht als Bauzone einzustufen, da sie gemäss geltendem Zonenplan als 'ohne besondere Affektation' gilt und nicht Teil eines bereits weitgehend bebauten Gebiets ist. Die Nutzung ausserhalb der Bauzone für Lagerzwecke ist nicht durch die Destination bedingt und verstösst gegen das Prinzip der…
- BGer 1C_183/2018Ein ohne kantonale Bewilligung ausserhalb der Bauzone erstelltes Gebäude muss grundsätzlich rückgebaut werden, es sei denn, der Bauherr konnte sich in gutem Glauben auf eine behördliche Zusage verlassen. Im vorliegenden Fall war die Fehleinschätzung der Zonenkonformität dem offiziellen Geometer und der Gemeinde zuzurechnen, weshalb der…
- BGer 1C_273/2017Bauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.
- BGer 1C_482/2017Die Ausnahmebewilligung für den Erhalt eines illegalen Anbaus in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn dieser das bereits überschrittene Bausoll weiter erhöht und damit das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet schwerwiegend verletzt. Die Interessenabwägung muss die strikte Geltung dieses Prinzips berücksichtigen.
- BGer 1C_276/2016Die Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).
- BGer 1C_302/2016Die Bewilligung für den Umbau einer Scheune in eine Stallhaltung mit Pferdeboxen in der Landwirtschaftszone kann mit Auflagen zur Einhaltung der Tierschutzvorschriften (z. B. ganzjährige Auslaufflächen) verbunden werden. Die Wiederherstellungspflicht bei rechtswidriger Nutzung ausserhalb der Bauzone bleibt trotz Zeitablauf bestehen,…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.