Entscheide zu Art. 25 Abs. 1 und 2 USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_465/2019Die Interessenabwägung zwischen verkehrsplanerischen Bedürfnissen und Lärm-/Luftschutz sowie Waldrecht wurde zugunsten des Strassenprojekts entschieden, da die getroffenen Massnahmen (Lärmschutz, Monitoring, Ersatzaufforstung) als bundesrechtskonform erachtet wurden.
- BGer 1A.167/2004Bei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einem Kinderspielplatz in einer Erholungszone das private Ruhebedürfnis der Anwohnerin, da die Lärmemissionen (Kinderlärm) zeitlich begrenzt und geringfügig sind sowie keine geeigneten oder verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen existieren.
- BGer BGE 116 IB 159Die Interessenabwägung zwischen Erschliessungsbedarf und Lärmschutz erfordert eine differenzierte Prüfung: Eine Strasse darf nur bewilligt werden, wenn sie die Planungswerte einhält oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Alternativen sind zu prüfen, und Massnahmen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.