Entscheide zu Art. 24d LAT
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- BGer 1C_214/2024Die Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.
- BGer 1C_119/2022Die formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.
- BGer 1C_50/2020Bauten und Nutzungsänderungen ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind unzulässig und müssen rückgängig gemacht werden, selbst wenn sie bereits teilweise vollzogen wurden. Eine nachträgliche Regulierung scheidet aus, wenn keine ernsthaften Aussichten auf eine rechtmässige Bewilligung bestehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.