Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 24c Abs. 2 RPG

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
43 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 24c Abs. 2 RPG

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  1. BGer 1C_659/202423.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand in der Landwirtschaftszone wurde zu Recht verweigert, da keine Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG vorlag. Der Rückbau ist verhältnismässig und dient der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes.
  2. BGer 1C_567/202123.01.2023 · GutgeheissenAutoabstellplätze ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone verletzen Art. 24c RPG, wenn sie die Identität der Umgebung nicht wahren und als Fremdkörper in Erscheinung treten. Die Gemeinde darf ein Baugesuch trotz positiver BAB-Verfügung wegen Bundesrechtswidrigkeit abweisen, wenn sie die BAB-Verfügung nicht anfechtet.
  3. BGer BGE 147 II 35101.01.2021 · GutgeheissenDie Grünzone der Gemeinde Malans ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, da ihr Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist. Ein Neubau in dieser Zone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung des Bauvorhabens nicht erteilt werden kann.
  4. BGer 1C_480/201828.08.2019 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes, altrechtliches Wohnhaus darf nur massvoll erweitert werden (Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 42 Abs. 3 RPV). Die Berechnung der bereits konsumierten Erweiterungsfläche ist massgeblich für die Bewilligungsfähigkeit weiterer Anbauten.
  5. BGer 1C_128/201828.09.2018 · AbgewiesenDie Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung muss in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben, um eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG zu rechtfertigen. Eine Gesamtbetrachtung von Baute und Umgebung ist massgebend.
  6. BGer 1C_11/201610.06.2016 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn die Anlage keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt, nicht störend in Erscheinung tritt und raumplanerisch sowie strahlenschutztechnisch vorteilhaft ist.
  7. BGer 1C_179/201315.08.2013 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der hobbymässigen Pferdehaltung und dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fällt zugunsten des Raumplanungsrechts aus, da die vorgenommenen Änderungen die Identität der Baute und Umgebung nicht mehr wahren und die zulässigen Mindestflächen bereits überschritten wurden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.