Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 24bis Abs. 3 RPG

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Entscheide zu Art. 24bis Abs. 3 RPG

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  1. BGer 1C_710/202517.08.2026 · AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
  2. BGer 1C_603/202507.07.2026 · AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, wenn die Anpassung während des Verfahrens in Kraft tritt und für die Gesuchstellerin günstiger ist. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform.
  3. BGer 1C_359/202411.06.2026 · AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist als standortgebunden zu qualifizieren (Art. 24bis Abs. 3 RPG). Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform, und die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen ist zulässig.
  4. BGer 1C_371/202407.04.2026 · AbgewiesenEine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.