Entscheide zu Art. 22a und 22b SSV
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- BGer 1C_558/2019Die Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Verkehrsfluss fällt zugunsten der Begegnungszone und des Teilfahrverbots aus, sofern die baulichen Anpassungen (Strassenpläne) rechtskräftig sind. Die Begegnungszone darf erst nach Rechtskraft der Strassenpläne signalisiert werden.
- BGer 1C_618/2018Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist bei Vorliegen eines erhöhten Schutzbedürfnisses für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer und komplexer örtlicher Verhältnisse verhältnismässig, selbst wenn die Strasse Elemente einer verkehrsorientierten Nebenstrasse aufweist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.