Entscheide zu Art. 22 Abs. 2 LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_690/2025Die Bewilligungsbehörde darf die Erteilung einer Baubewilligung verweigern, wenn eine gültige Feststellung der Waldnatur fehlt und diese für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens massgeblich ist. Die Verpflichtung zur Einleitung einer Feststellungsprozedur kann dem Gesuchsteller auferlegt werden, wenn dieser ein schutzwürdiges…
- BGer 1C_588/2024Ein als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…
- BGer 1C_212/2022Die Anwendung von Art. 47 LATC (antizipatorische negative Wirkung von Planungsänderungen) setzt eine konkrete, hinreichend begründete Gefährdung der geplanten Massnahme voraus. Eine pauschale Ablehnung von Baugesuchen aufgrund allgemeiner Überlegungen zur Zonenüberdimensionierung ist unzulässig.
- BGer 1C_156/2022Die Bewilligung eines Tierheims in einer Zone von allgemeinem Interesse (Zone A) ist zulässig, wenn das Vorhaben einem öffentlichen oder wichtigen kollektiven Interesse dient und die Lärmemissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Ein präjudizieller Planungscheck nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist ausgeschlossen, wenn keine sensiblen…
- BGer 1C_645/2020Ein kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…
- BGer 1C_434/2015Temporäre Installationen wie Zelte und Buden für maximal drei Monate unterliegen nicht den zonenkonformen Bauvorschriften gemäss Art. 68a Abs. 2 lit. c RLATC und sind daher auch in einer als unüberbaubar erklärten Grün- und Spielzone zulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.