Bestimmung · 45 Entscheide

Art. 22 Abs. 1 RPG

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Entscheide zu Art. 22 Abs. 1 RPG

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  1. BGer 1C_239/202506.07.2026 · AbgewiesenDer Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder der Erneuerung nach Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG und ist daher nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im öffentlichen…
  2. BGer 1C_83/202530.01.2026 · AbgewiesenEin Bauvorhaben (Windfang/Balkonersatz und Sichtschutzwand) ist unzulässig, wenn es gegen die Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans verstösst, insbesondere wenn die geforderte konstruktive Trennung zwischen eingeschossigem und zweigeschossigem Bau nicht gegeben ist und die bauliche Anlage ausserhalb der Baubereiche nicht…
  3. BGer 1C_30/202513.11.2025 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Siedlungsgebiet steht und keine konkreten Schutzanliegen (z. B. Ortsbild, Naturpark) beeinträchtigt. Reflexionen bei der NIS-Prognose müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand erfasst werden können;…
  4. BGer 1C_433/202430.10.2025 · AbgewiesenEine PV-Anlage an der Fassade einer widerrechtlich errichteten Remise in der Landwirtschaftszone ist nicht standortgebunden gemäss Art. 32c Abs. 1 lit. a RPV, da die Fassade nicht längerfristig rechtmässig besteht. Eine Vordachverlängerung ohne betriebliches Bedürfnis ist in der Landwirtschaftszone unzulässig.
  5. BGer 1C_24/202315.10.2024 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform und genügen dem Vorsorgeprinzip. Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA bei adaptiven Mobilfunkanlagen bedarf einer Baubewilligung gemäss Art. 22 Abs. 1 RPG.
  6. BGer 1C_625/202330.09.2024 · AbgewiesenEine integrale Gartengestaltung mit Bollsteinmauer, Terrainaufschüttung, Treppe und Metalltor am Waldrand unterliegt als Ganzes der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem Schutz des Waldes und der baulichen Ordnung dient.
  7. BGer 1C_414/202229.08.2024 · GutgeheissenDer Ersatz konventioneller Antennen durch adaptive Antennen mit anderem Antennendiagramm stellt eine baubewilligungspflichtige Änderung im Sinne von Ziff. 62 Abs. 5 Anhang 1 NISV und Art. 22 Abs. 1 RPG dar, da die räumliche Verteilung der Strahlung verändert wird und ein Interesse der Nachbarschaft und Öffentlichkeit an einer…
  8. BGer 1C_432/202315.08.2024 · AbgewiesenEine Aussengastwirtschaft mit 60 Sitzplätzen im Gewässerraum und in einer Freifläche unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie räumliche Auswirkungen hat und umwelt-, planungs- und baurechtliche Belange berührt. Eine Betriebsbewilligung kann ohne vorliegende Baubewilligung nicht erteilt werden.
  9. BGer 1C_601/202209.07.2024 · AbgewiesenDer Ersatz von Terrassendielen eines Ferienhauses in einer Moorlandschaft stellt eine zulässige Erneuerungsmassnahme im Rahmen der normalen Lebensdauer gemäss Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG dar, sofern Umfang, Erscheinungsbild und Zweckbestimmung unverändert bleiben. Eine Wiederherstellungsverfügung wäre in diesem Fall unverhältnismässig.
  10. BGer 1C_21/202308.07.2024 · AbgewiesenDie Installation von Werbemonitoren in Vitrinen eines Gebäudes in einem ISOS-geschützten Ortsbild unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie aufgrund ihrer Lichtemissionen und dynamischen Bildwechsel eine störende Aussenwirkung entfaltet. Die Verweigerung der Bewilligung wegen Verstosses gegen erhöhte…
  11. BGer 1C_506/202323.04.2024 · AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Mobilfunkanlagen, die bisher nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt wurden, begründet regelmässig ein öffentliches und nachbarliches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle im Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie zu kurzfristigen Leistungsspitzen führen…
  12. BGer BGE 150 II 37901.01.2024 · AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende, bisher nach dem 'Worst-Case-Szenario' beurteilte Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen begründet ein Interesse der Anwohnerschaft und Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle und erfordert daher ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG.
  13. BGer BGE 150 II 48901.01.2024 · AbgewiesenIm Boden ausserhalb der Bauzonen und im Uferbereich eines Flusses verlegte Fernmeldeleitungen sind bewilligungspflichtige Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG. Art. 35 FMG regelt nur die Bewilligung der Sondernutzung von Boden im Gemeingebrauch und schliesst zusätzliche Baubewilligungen nach Art. 22 Abs. 1 RPG nicht aus.
  14. BGer 1C_80/202230.11.2023 · AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie am Schutz des ISOS-Ortsbildes überwiegt die privaten finanziellen und nutzungsbezogenen Interessen des Beschwerdeführers. Ein vollständiger Rückbau der rechtswidrigen Gartenanlage in der Rebbauzone ist verhältnismässig.
  15. BGer 1C_78/202330.10.2023 · AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone unterstehen der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern oder die Nutzung beeinflussen. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an der Zonenkonformität, und Vertrauensschutz kommt nicht in Frage, wenn die Rechtswidrigkeit der…
  16. BGer 1C_35/202313.06.2023 · AbgewiesenDie Stützmauer als gemischte Anlage untersteht dem kantonalen Baubewilligungsverfahren, wenn die bahnbetriebliche Zwecksetzung nicht im Vordergrund steht. Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist nicht verletzt, wenn die Vorhaben keine materielle Einheit bilden und die eisenbahnrechtlichen Interessen durch Zustimmung des…
  17. BGer 1C_518/202112.06.2023 · GutgeheissenEin Wiederaufbau eines anderechtlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV setzt voraus, dass die Wesensgleichheit (Identität) der Baute gewahrt bleibt. Fehlt diese, ist eine Ausnahmebewilligung unzulässig, selbst wenn die Flächen nicht vergrössert werden.
  18. BGer 1C_567/202123.01.2023 · GutgeheissenAutoabstellplätze ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone verletzen Art. 24c RPG, wenn sie die Identität der Umgebung nicht wahren und als Fremdkörper in Erscheinung treten. Die Gemeinde darf ein Baugesuch trotz positiver BAB-Verfügung wegen Bundesrechtswidrigkeit abweisen, wenn sie die BAB-Verfügung nicht anfechtet.
  19. BGer 1C_16/202213.12.2022 · GutgeheissenDie Vorinstanzen haben den Sachverhalt zur Baubewilligungspflicht der bestehenden Nutzung eines Umschlags- und Aufbereitungsplatzes für mineralische Bauabfälle unvollständig festgestellt, was die Beurteilung der Legitimation der Beschwerdeführenden aufgrund von Lärmimmissionen durch Mehrverkehr verhindert. Die Sache ist zur…
  20. BGer 1C_79/202230.09.2022 · AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone unterliegen der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Im Perimeter eines BLN-Objekts ist eine Gesamtbetrachtung der Eingriffe vorzunehmen, und die Wiederherstellung des…
  21. BGer 1C_113/202101.09.2022 · Teilweise gutgeheissenDie kantonale Rechtsmittelinstanz verletzt die Gemeindeautonomie, wenn sie den Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Anwendung kommunaler Vorschriften zur Anzahl von Abstellplätzen (Art. 7 Abs. 5 Parkplatzreglement) unzulässig einschränkt, ohne dass der Gemeindeentscheid willkürlich oder unsachlich ist.
  22. BGer 1C_580/202117.06.2022 · AbgewiesenTerrainveränderungen durch Einbringen von Schwemmsand in einer Fruchtfolgefläche der Landwirtschaftszone unterliegen der kantonalen Baubewilligungspflicht, wenn sie als wesentliche Terrainveränderung im Sinne von Art. 1a Abs. 2 BauG/BE und Art. 7 BewD/BE zu qualifizieren sind.
  23. BGer 1C_123/202128.03.2022 · AbgewiesenEine Reklametafel ohne direkten Bezug zum konkreten Bauprojekt unterliegt der Baubewilligungspflicht nach kantonalem Recht und muss die gestalterischen Grundanforderungen erfüllen, selbst wenn sie auf einem Baugrundstück aufgestellt wird.
  24. BGer 1C_709/202024.08.2021 · AbgewiesenFormell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Verwirkung oder unverhältnismässige Härte vorliegt. Der Vertrauensschutz scheidet aus, wenn die Bauwilligen die kantonale Bewilligungspflicht nach Art. 25 Abs. 2 RPG hätten erkennen müssen.
  25. BGer 1C_389/201927.01.2021 · GutgeheissenBei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.
  26. BGer 1C_23/202005.01.2021 · AbgewiesenEine Nutzungsänderung mit intensiveren Umweltauswirkungen (z. B. Lärm, Staub) unterliegt auch bei Zonenkonformität der Baubewilligungspflicht. Bei unklarer Besitzstandsgarantie ist ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zur Gesamtabklärung geboten.
  27. BGer 1C_266/202004.01.2021 · GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV), indem sie eine vom Gemeinderat als zulässig erachtete Nutzungsverlagerung in der Zentrumszone ohne hinreichende Begründung ablehnt und damit den kommunalen Beurteilungsspielraum missachtet.
  28. BGer 1C_272/201928.01.2020 · AbgewiesenIllegale Ersatzbauten in der Landwirtschaftszone müssen auch bei geringem Umfang und Integration in bestehende Hofanlagen zurückgebaut werden, wenn sie ohne Bewilligung errichtet wurden und keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG möglich ist. Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Prinzips der Trennung von Bau- und…
  29. BGer 1C_431/201816.10.2019 · Teilweise gutgeheissenDer Einbau eines zweiten Hammerwerks in einer Hammerschmiede stellt eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung dar, wenn damit eine mehr als geringfügige Zunahme an Immissionen verbunden ist. Der Anspruch auf ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nicht verwirkt, wenn keine kürzere Verwirkungsfrist als 30 Jahre…
  30. BGer 1C_558/201809.07.2019 · AbgewiesenEin rechtswidrig umgenutztes Jagdhaus ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem erweiterten Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, selbst wenn die Umnutzung seit über 30 Jahren geduldet wurde. Bewilligungspflichtige Reparaturen (z. B. Ersatz tragender Balken) überschreiten das übliche Mass einer Renovation und sind nicht gestützt auf…
  31. BGer 1C_418/201728.03.2019 · AbgewiesenDie Nutzung eines in eine Hochspannungsleitung integrierten Lichtwellenleiters für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen ist nicht plangenehmigungspflichtig nach Art. 16 EleG, sofern sie keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat. Die Enteignung für solche Rechte…
  32. BGer 1C_419/201728.03.2019 · AbgewiesenDie Nutzung eines bereits bewilligten Lichtwellenleiters in einer Hochspannungsfreileitung für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen erfordert kein Plangenehmigungsverfahren nach Art. 16 EleG, sondern kann im selbstständigen Enteignungsverfahren geregelt werden.
  33. BGer 1C_254/201828.09.2018 · AbgewiesenEine Erdkollektorenanlage ohne dazugehörenden Hochbau ist in einer Industriezone nicht zonenkonform, wenn sie für sich allein keine gewerbliche Nutzung ermöglicht und keine konkrete Absicht zur Realisierung eines Hochbaus besteht.
  34. BGer 1C_619/201729.08.2018 · AbgewiesenFür die Beurteilung neuer Auswirkungen nach Art. 24a RPG ist auf die zuletzt bewilligte Nutzung als Referenzmassstab abzustellen, wenn die ursprüngliche Nutzung zu weit zurückliegt und deren Auswirkungen nicht mehr zuverlässig feststellbar sind. Selbst geringfügige neue Auswirkungen schliessen eine Ausnahmebewilligung aus.
  35. BGer 1C_131/201827.08.2018 · GutgeheissenEine Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a RPG setzt voraus, dass keine baulichen Massnahmen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG erforderlich sind. Eingriffe in die Bausubstanz, insbesondere an tragenden Elementen, sind baubewilligungspflichtig und schliessen die Anwendung von Art. 24a RPG aus.
  36. BGer 1C_268/201708.01.2018 · AbgewiesenEin Umnutzungsvorhaben ausserhalb der Bauzone (von Gastwirtschaft zu Bordell) ist unzulässig, wenn es neue, erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt zur Folge hat (Art. 43 Abs. 1 Bst. b OPT). Bei der Prüfung sind alle seit dem 1. Januar 1980 vorgenommenen baulichen Veränderungen zu berücksichtigen.
  37. BGer 1C_518/201626.09.2017 · GutgeheissenEine Planungszone darf keine positive Vorwirkung entfalten; sie dient einzig der Sicherung der Planungsfreiheit. Ein generelles Verbot von Umnutzungen in einer Planungszone ohne konkrete Beeinträchtigung der Planungsabsichten ist unzulässig und verstösst gegen Art. 27 Abs. 1 RPG.
  38. BGer 1C_161/201704.09.2017 · AbgewiesenDie Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV und kantonalem Recht gewährt den Gemeinden keinen relativ erheblichen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG und kantonalen Bestimmungen, wenn diese detailliert geregelt sind.
  39. BGer 1C_162/201704.09.2017 · AbgewiesenDie Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV setzt voraus, dass das kantonale Recht der Gemeinde einen relativ erheblichen Entscheidungsspielraum einräumt. Bei der Frage der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und kantonalem Recht besteht kein solcher Spielraum, sodass die Gemeindeautonomie nicht verletzt ist.
  40. BGer 1C_424/201627.03.2017 · GutgeheissenEine übliche Thujabepflanzung in einem Innenhof der Bauzone stellt keine bewilligungspflichtige Baute oder Anlage nach Art. 22 Abs. 1 RPG dar, da sie keine erheblichen räumlichen Folgen mit sich bringt, die ein öffentliches oder nachbarliches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle begründen.
  41. BGer 1C_325/201625.11.2016 · GutgeheissenPflanzungen können als Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG bewilligungspflichtig sein, wenn sie erhebliche räumliche Folgen haben. Die Vorinstanz muss den Sachverhalt vollständig feststellen und ihre Entscheidung ausreichend begründen.
  42. BGer 1C_254/201624.08.2016 · AbgewiesenBauten und Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG sind auch Fahrnisbauten, die über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG setzt Standortgebundenheit voraus, die bei Lagerbauten für Holz, Werkzeuge oder Imkereiartikel nicht gegeben ist.
  43. BGer 1C_336/201519.01.2016 · AbgewiesenEine Umnutzung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a RPG ist unzulässig, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt, selbst wenn diese nur geringfügig sind.
  44. BGer 1C_200/201217.12.2012 · AbgewiesenFür die Bewilligung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist eine umfassende Standortevaluation mit Einbezug von Standorten innerhalb und ausserhalb der Bauzone erforderlich; die blosse Existenz einer bestehenden Anlage genügt nicht zur Bejahung der Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG.
  45. BGer 1A.214/200212.09.2003 · AbgewiesenEine Nutzungsänderung in der Landwirtschaftszone (Hundeschule mit Hundepension und Verkaufsladen) scheitert an Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG, da sie neue Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt verursacht. Eine Interessenabwägung ist hier nicht vorzunehmen, da die Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.