Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 21 Abs. 2 LPT

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 21 Abs. 2 LPT

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_328/202514.04.2026 · AbgewiesenDie Anpassung eines Nutzungsplans an geänderte kantonale Rechtsgrundlagen (LST) und die Aufhebung des fakultativen Quartierplans für einen Teilbereich (B2b Süd) sind rechtmässig, wenn die planerische Grundkonzeption gewahrt bleibt und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist. Die kantonale Instanz hat einen ausreichenden…
  2. BGer 1C_359/202501.12.2025 · AbgewiesenEin Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.
  3. BGer 1C_273/202426.11.2024 · AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an den Nutzungsplan im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein bedeutender Wandel der Umstände vorliegt, der eine Anpassung des Plans rechtfertigt. Die bloße Möglichkeit einer Überdimensionierung der Bauzone oder das Alter des Plans reichen dafür nicht aus.
  4. BGer 1C_499/201610.03.2017 · GutgeheissenDie kantonale Rekursinstanz überschreitet ihren Prüfungsumfang, wenn sie ihre eigene Abwägung an die Stelle der gemeindlichen Planungsbehörde setzt und damit die kommunale Autonomie im Bereich der Nutzungsplanung verletzt (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 2 Abs. 3 LPT).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.