Bestimmung · 54 Entscheide

Art. 21 Abs. 2 LAT

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Entscheide zu Art. 21 Abs. 2 LAT

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  1. BGer 1C_650/202324.02.2026 · Teilweise gutgeheissenEin Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
  2. BGer 1C_200/202413.08.2025 · GutgeheissenEin Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…
  3. BGer 1C_394/202424.07.2025 · AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planannahme sensibel verändert haben oder der Betroffene seine Interessen bei der Planannahme nicht geltend machen konnte. Ein blosses Überdimensionieren der Bauzone rechtfertigt allein keinen…
  4. BGer 1C_230/202410.07.2025 · AbgewiesenEin detaillierter Sonderaffektionsplan mit verbindlichen Vorgaben zu Uferschutz, Remblais und Anlagen am See kann die Wirkung einer Baubewilligung entfalten, sodass spätere Einwände im Baubewilligungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern keine Präjudizialkontrolle gerechtfertigt ist.
  5. BGer 1C_411/202320.06.2025 · AbgewiesenEin Plan d'affectation, der eine bestehende Teilplanung ersetzt, unterliegt nicht einer präjudiziellen Prüfung der alten Planung, wenn er selbst die Anpassung an veränderte Umstände vornimmt. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen, wobei die Behörden über einen weiten…
  6. BGer 1C_144/202330.04.2025 · Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PEP im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Bei Vorhandensein eines geschützten Biotops oder einer geschützten Art ist eine Interessenabwägung erforderlich, wobei die Massnahmen zur Kompensation oder zum Schutz der Art angemessen sein müssen.
  7. BGer 1C_643/202327.03.2025 · AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone, fehlender Erschliessung und landschaftsschützerischen Interessen (ISOS, Park). Die Bewilligung von Bauten in einem solchen Kontext kann die planerische…
  8. BGer 1C_349/202313.02.2025 · AbgewiesenEin incidenter Kontroll des Planes de quartier (PQ) aufgrund der ISOS-Eintragung oder eines möglichen Biotops ist nicht gerechtfertigt, wenn das Projekt die charakteristischen Merkmale des ISOS-Perimeters nicht beeinträchtigt und keine hinreichenden Anzeichen für ein schützenswertes Biotop vorliegen.
  9. BGer 1C_391/202308.08.2024 · AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.
  10. BGer 1C_306/202317.07.2024 · AbgewiesenEin Kontrolle incident der kommunalen Zonenplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Voraussetzungen einer Anpassung nach Art. 21 Abs. 2 LAT erfüllt sind. Die Möglichkeit, Wohnungen in einer Gewerbezone zu erstellen, ist nicht per se unzulässig, wenn sie den kommunalen Vorschriften entspricht und…
  11. BGer 1C_96/202218.03.2024 · Teilweise gutgeheissenDie Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…
  12. BGer 1C_312/202214.03.2024 · GutgeheissenEin präjudizieller Kontrollbedarf der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT besteht, wenn sich die Umstände seit der Planungserstellung sensibel verändert haben und eine Anpassung der Zone nicht von vornherein ausgeschlossen ist. ISOS-Eintragungen sind als Datenbasis in der Planung zu berücksichtigen und können einen solchen…
  13. BGer 1C_652/202207.03.2024 · AbgewiesenDer Klassierung einer Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt ein hinreichend konkreter öffentlicher Bedarf zugrunde, wenn die Gemeinde diesen Bedarf durch Studien und konkrete Planungen belegt. Eine Anpassung des Zonenplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände erforderlich.
  14. BGer 1C_182/202220.10.2023 · Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.
  15. BGer 1C_297/202211.10.2023 · GutgeheissenEin übermässiges Bauzonenpotenzial und die alternde Nutzungsplanung rechtfertigen einen incidenten Kontroll der Planungsvorgaben; die Baubewilligung für 70 Wohnungen ist daher aufzuheben.
  16. BGer 1C_32/202328.09.2023 · AbgewiesenEine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.
  17. BGer 1C_546/202108.09.2023 · AbgewiesenEin als 'zone de plans spéciaux' im PGA 2005 ausgewiesener Sektor gilt als Zone zu bauen, wenn er in einem bereits urbanisierten und im PALM als 'périmètre compact' erfassten Gebiet liegt und die planerischen Vorgaben (CUS, Etagenzahl, Abstände) hinreichend konkret sind. Ein präjudizieller Kontrollantrag gegen den PGA ist unzulässig,…
  18. BGer 1C_304/202210.08.2023 · AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag für einen Quartierplan ist nur bei wesentlichen Änderungen der Umstände zulässig. Die Erschliessung eines Grundstücks muss nicht ideal, aber ausreichend für den vorgesehenen Verkehr sein. Die Einbeziehung von Verkehrsflächen in die COS-Berechnung ist nicht willkürlich, wenn sie auf kantonaler Praxis…
  19. BGer 1C_208/202202.08.2023 · AbgewiesenEin Baugesuch für vier Villen in einer bestehenden Dorfzone ist auch bei überdimensionierter Bauzone zulässig, wenn die Parzelle bereits eingebettet in bebautem Gebiet liegt, ausreichend erschlossen ist und keine sensiblen Umstände (z. B. Schutzflächen) betrifft. Ein präjudizieller Kontrollantrag des Nutzungsplans scheidet aus, wenn…
  20. BGer 1C_212/202230.03.2023 · AbgewiesenDie Anwendung von Art. 47 LATC (antizipatorische negative Wirkung von Planungsänderungen) setzt eine konkrete, hinreichend begründete Gefährdung der geplanten Massnahme voraus. Eine pauschale Ablehnung von Baugesuchen aufgrund allgemeiner Überlegungen zur Zonenüberdimensionierung ist unzulässig.
  21. BGer 1C_156/202228.03.2023 · AbgewiesenDie Bewilligung eines Tierheims in einer Zone von allgemeinem Interesse (Zone A) ist zulässig, wenn das Vorhaben einem öffentlichen oder wichtigen kollektiven Interesse dient und die Lärmemissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Ein präjudizieller Planungscheck nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist ausgeschlossen, wenn keine sensiblen…
  22. BGer 1C_548/202124.02.2023 · AbgewiesenEin Bauprojekt mit acht gruppierten Wohngebäuden in einer Villenzone (5. Zone nach LaLAT) ist mit einer Ausnahmbewilligung nach Art. 59 Abs. 4 LCI zulässig, wenn es den Charakter, die Harmonie und die Gestaltung des Quartiers wahrt und die Erschliessung ausreichend ist. Die Abwägung der Interessen (Dichtes Bauen vs. Quartiercharakter)…
  23. BGer 1C_644/202116.11.2022 · AbgewiesenDie Initiative IN 176 ist mit dem Bundesrecht vereinbar, da sie die Interessenabwägung und die Kompetenz der Behörden zur Planungsentscheidung nicht aushöhlt. Die Stabilität der Pläne (Art. 21 Abs. 2 LAT) bleibt gewahrt, und die partizipativen Elemente entsprechen den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 LAT und Art. 3 OAT.
  24. BGer 1C_368/202129.08.2022 · AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung erheblich verändert haben. Die Erschliessung muss technisch und rechtlich ausreichend sein, ohne übermässige Gefahren für die Nutzer zu schaffen.
  25. BGer 1C_389/202012.07.2022 · GutgeheissenDie Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.
  26. BGer 1C_438/202130.06.2022 · AbgewiesenEine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.
  27. BGer 1C_645/202021.10.2021 · AbgewiesenEin kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…
  28. BGer 1C_296/202008.07.2021 · AbgewiesenEin kontrollincidentieller Prüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung massgeblich verändert haben. Die Abwägung der Interessen ergibt, dass die aktuelle industrielle Zonenausscheidung für die Parzelle 1967 nicht mehr den Anforderungen der Trennung von Bau- und…
  29. BGer 1C_143/202008.06.2021 · AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an der Nutzungsplanung ist im Rahmen einer Baubewilligung nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Standortgebundenheit und die Integration in den bestehenden…
  30. BGer 1C_206/202007.05.2021 · GutgeheissenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planungszone notwendig erscheint. Im vorliegenden Fall rechtfertigen der Überdimensionierung der Bauzone, die Lage der Parzelle in der Frange der Lokalität und die…
  31. BGer 1C_443/202008.04.2021 · AbgewiesenDie Modifikation des Zonenplans und der Rodungsbewilligung für den Dammaufbau am Lac de Plans-Mayens ist rechtmässig, da die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 LFo und Art. 3 OAT korrekt durchgeführt wurde und die Standortgebundenheit sowie der öffentliche Nutzen (Wasserversorgung) die Rodung rechtfertigen.
  32. BGer 1C_629/201931.03.2021 · AbgewiesenEine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.
  33. BGer 1C_126/202015.02.2021 · GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.
  34. BGer 1C_190/202009.02.2021 · RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.
  35. BGer 1C_450/201913.10.2020 · AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an einem Nutzungsplan ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Eine bloße Überdimensionierung der Bauzone rechtfertigt keine präjudizielle Überprüfung, wenn eine Planungsrevision bereits eingeleitet ist.
  36. BGer 1C_147/202005.10.2020 · NichteintretenEin auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.
  37. BGer 1C_419/201914.09.2020 · AbgewiesenDie Auslegung einer kommunalen Zonenregelung, die eine Tourismuszone (T3) ausdrücklich für Ferienwohnungen vorsieht, ist nicht willkürlich, wenn sie die Erstellung von Hauptwohnsitzen in dieser Zone ausschliesst. Die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen (z. B. Art. 75b BV, LRS) muss über eine Plananpassung und nicht durch extensive…
  38. BGer 1C_222/201904.09.2020 · AbgewiesenDie Adoption eines Quartierplans, der die Dichte gegenüber dem allgemeinen Nutzungsplan erhöht, stellt keinen neuen Einzonungsakt dar, wenn der Grundstückscharakter bereits im PGA als baulandfähig festgelegt wurde. Eine inzidente Überprüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig, was hier nicht gegeben…
  39. BGer 1C_619/201906.08.2020 · GutgeheissenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone und fehlender Umsetzung des Plans.
  40. BGer 1C_87/201911.06.2020 · GutgeheissenEin Baugesuch in einer ISOS-geschützten Zone erfordert eine inzidente Überprüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT, wenn sich die Umstände (hier: nachträgliche ISOS-Eintragung und Überdimensionierung der Bauzone) massgeblich verändert haben.
  41. BGer 1C_656/201804.03.2020 · AbgewiesenDie Stabilität der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT hat Vorrang vor einer Revision, wenn keine sensiblen Änderungen der Umstände vorliegen. Ein Gestaltungsplan mit detaillierten Bauvorschriften und bereits teilweise realisierter Umsetzung ist nicht allein wegen seines Alters oder der Präzision seiner Regelungen revisionsbedürftig.
  42. BGer 1C_429/201830.09.2019 · AbgewiesenEin Baugesuch kann auch bei Zonenkonformität verweigert werden, wenn eine geplante Planungsanpassung (z. B. Zone réservée) durch das Vorhaben beeinträchtigt würde. Die Anwendung kantonaler Blockadevorschriften (Art. 77 LATC) ist zulässig, solange sie nicht willkürlich ist.
  43. BGer 1C_88/201923.09.2019 · AbgewiesenDie Baubewilligung für sieben Villen in der Zone périphérique C ist rechtmässig, da die Abwägung der Interessen (Nutzung der Bauzone vs. Baumschutz) sowie die Erschliessung nach Art. 19 LAT ausreichend geprüft wurden und keine aussergewöhnlichen Umstände für eine Rückzonung vorliegen.
  44. BGer 1C_304/201818.06.2019 · AbgewiesenEin Abus de droit bei der Deklaration von Wohnungen als Hauptwohnsitz kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig,…
  45. BGer 1C_483/201813.05.2019 · AbgewiesenDie kantonale Instanz hat den Baubewilligungsentscheid zu Recht bestätigt, da die Anwendung des kommunalen Reglements (RPGA) nicht willkürlich war und die Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entsprachen. Ein incidenter Kontrollantrag der Nutzungsplanung wurde mangels hinreichender Umstände abgelehnt.
  46. BGer 1C_67/201804.03.2019 · GutgeheissenDie Bewilligung von Bauten in einem Quartierplan ist unzulässig, wenn die Koordination mit der noch nicht abgeschlossenen Festlegung des Gewässerraums (ERE) nicht gewährleistet ist und die Bauwerke teilweise im ERE liegen. Zudem darf in nicht dicht bebauten Gebieten keine Ausnahmebewilligung für Bauten im ERE erteilt werden.
  47. BGer 1C_213/201823.01.2019 · GutgeheissenDie Umstände haben sich im betroffenen Gebiet von Lutry (VD) so massgeblich verändert, dass die bestehende Zonenplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT anzupassen ist. Die Weigerung der Gemeinde, ein Quartierplanverfahren einzuleiten, sowie die darauf basierende Baubewilligung sind daher aufzuheben.
  48. BGer 1C_78/201807.01.2019 · AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch vorliegen.
  49. BGer 1C_308/201704.07.2018 · GutgeheissenDie Änderung der LAT (insbesondere Art. 15 Abs. 2) stellt eine sensible Umstandsänderung dar, die einen incidenten Kontroll des Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT rechtfertigt. Die Vorinstanz muss die Plananpassung prüfen, insbesondere ob die exzentrisch gelegene Industriezone den aktuellen Anforderungen an Trennung von Bau- und…
  50. BGer 1C_244/201717.04.2018 · AbgewiesenEin kontrollincidenter Eingriff in die Nutzungsplanung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die bloße Ankündigung einer künftigen Rückzonung oder die Überdimensionierung der Bauzone allein rechtfertigen keine Abweichung von der geltenden Planungsgrundlage.
  51. BGer 1C_552/201615.01.2018 · AbgewiesenDie Annahme des Quartierplans Montenailles verletzt weder das Koordinationsprinzip nach Art. 25a LAT noch das Moratorium gemäss Art. 38a LAT, da der betroffene Perimeter bereits im PGA von 1993 als Bauzone ausgewiesen und die notwendigen Grundsätze für die Bauzone festgehalten wurden.
  52. BGer 1C_326/201607.12.2017 · AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig. Die Novelle der LAT vom 15. Juni 2012 allein rechtfertigt keinen solchen Kontrollbedarf, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, die eine Anpassung des Plans erfordern.
  53. BGer 1C_387/201601.05.2017 · AbgewiesenEine sensible Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT, die eine Anpassung eines Nutzungsplans erfordert, liegt nicht bereits dann vor, wenn eine Gemeindezone als überdimensioniert eingestuft wird. Vielmehr ist eine Interessenabwägung zwischen Planungsstabilität und Anpassungsbedarf erforderlich, wobei der kommunalen…
  54. BGer 1C_568/201413.01.2016 · GutgeheissenDie Annahme eines Quartierplans ist unzulässig, wenn die damit verbundene Zonenausscheidung aufgrund geänderter Umstände (insbesondere Art. 75b BV) einer Gesamtprüfung der Bauzonendimensionierung bedarf und diese nicht vorgenommen wurde. Die Planungsstabilität kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Planungsgrundlagen nicht mehr den…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.