Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 20 Abs. 1 ZWG

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Entscheide zu Art. 20 Abs. 1 ZWG

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  1. BGer 1C_43/202317.01.2024 · AbgewiesenEine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…
  2. BGer 1C_241/202117.03.2022 · GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist als lex specialis gegenüber Art. 12b Abs. 1 NHG zu qualifizieren, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist. Das Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 Abs. 2 BV steht Parteien eines Verfahrens voraussetzungslos zu.
  3. BGer BGE 148 II 35901.01.2022 · GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist lex specialis zu Art. 12b NHG und regelt die Publikation von Baugesuchen im Anwendungsbereich des ZWG abschliessend nach kantonalem Recht, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.