Entscheide zu Art. 2 LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_431/2023Die Baubewilligung für ein Hochhausprojekt in einer gemischten Zone (DS III) ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde keine hinreichende Lärmuntersuchung nach Art. 36 und 39 OPB durchgeführt hat, obwohl ein Überschreiten der Immissionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden kann.
- BGer 1C_733/2021Eine Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn das Projekt der Zonenwidmung entspricht und keine besondere Planungsbedürftigkeit besteht. Die Abwägung von Denkmalschutzinteressen ist nur dann erforderlich, wenn das betroffene Objekt als Ensemble im Sinne des kantonalen Rechts qualifiziert wird.
- BGer 1C_644/2021Die Initiative IN 176 ist mit dem Bundesrecht vereinbar, da sie die Interessenabwägung und die Kompetenz der Behörden zur Planungsentscheidung nicht aushöhlt. Die Stabilität der Pläne (Art. 21 Abs. 2 LAT) bleibt gewahrt, und die partizipativen Elemente entsprechen den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 LAT und Art. 3 OAT.
- BGer 1C_53/2021Ein Schulzentrum in einer Zone öffentlicher Nutzung ist auch bei grosser Dimension nicht zwingend planungspflichtig, wenn es der Zonenordnung entspricht und keine besonderen Umweltauswirkungen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist in diesem Fall zulässig.
- BGer 1C_474/2018Die Erstellung einer Fussgängerzone in einer engen Innenstadtgasse ist verhältnismässig, wenn sie öffentlichen Interessen wie der Aufwertung des Stadtbilds, der Förderung von Gewerbe und Sicherheit dient und die Eingriffe in Privateigentum und wirtschaftliche Freiheit nicht übermässig sind.
- BGer 1C_180/2019Die Interessenabwägung zwischen der Erweiterung des Musée du Léman und dem Schutz des ISOS-geschützten Parks Bourg de Rive wurde unvollständig vorgenommen, da die Bedeutung des ISOS-Perimeters PE I nicht hinreichend berücksichtigt wurde.
- BGer 1C_76/2020Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die planungsrechtlichen Vorgaben (insb. ISOS-Schutz) eingehalten und die formellen Verfahrensrechte gewahrt sind. Eine fehlende Vorabstellung der CCL kann im kantonalen Beschwerdeverfahren geheilt werden.
- BGer 1C_164/2019Eine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit einer Jahreskapazität von über 22'250 Tonnen Substrat unterliegt trotz Zonenkonformität einer Planungspflicht, da ihre Auswirkungen auf das Territorium nur im Rahmen einer Planungsprozedur angemessen beurteilt werden können.
- BGer 1C_279/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Revitalisierung des Stadtzentrums aus, da der Plan de quartier Saint-Laurent die städtebauliche Harmonie verbessert, technische Notwendigkeiten erfüllt und die ISOS-Schutzziele für den Sektor der Unterstadt (Schutzziel A) nicht verletzt.
- BGer 1C_494/2015Die Bewilligung einer Wasserkraftkonzession erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss Art. 33 LEaux und anderen einschlägigen Normen. Fehlende Daten zur Festlegung des Restwassers und der Kompensationsmassnahmen machen die Entscheidung unvollständig und erfordern eine Rückweisung zur Ergänzung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.