Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 lit. b RPV
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- BGer 1C_687/2020Die Festsetzung eines Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan scheitert an mangelnder Konsistenz der Interessenabwägung, insbesondere bei der Volumenprognose und dem Alternativstandortvergleich.
- BGer 1C_530/2018Die Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…
- BGer 1C_23/2017Die Interessenabwägung nach Art. 3 NHG und Art. 3 RPG rechtfertigt die kantonale Überbauungsordnung für eine Aushubdeponie, da die landschaftlichen Beeinträchtigungen durch Gestaltungsauflagen minimiert werden und der Standort aufgrund regionaler Bedarfsplanung sowie fehlender Alternativen standortgebunden ist.
- BGer 1C_648/2013Die Interessenabwägung erfordert eine vertiefte Prüfung alternativer Linienführungen, da die gewählte Variante (Bogenbrücke über bewohntem Gebiet) zwar technische und gestalterische Vorteile bietet, aber erhebliche Nachteile für Anwohner, Landschaftsschutz und Geologie mit sich bringt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.