Entscheide zu Art. 197 Ziff. 9 Abs. 2 BV
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- BGer 1C_364/2017Die durch Art. 75b BV bewirkte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken für Zweitwohnungen stellt keine materielle Enteignung dar, sofern die Betroffenen nicht ausnahmsweise enteignungsähnlich getroffen werden. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur bei krassen, vom Verfassungsgeber nicht vorhergesehenen Härten.
- BGer 1C_265/2017Eine Baubewilligung für den Wiederaufbau eines Mehrfamilienhauses in einer Gemeinde mit Zweitwohnungsanteil über 20 % ist auch ohne explizite Feststellungen zur Nutzungsart der neuen Wohnungen gültig, wenn es sich um altrechtliche Wohnungen handelt und der Rahmen der vorbestandenen Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG eingehalten…
- BGer BGE 144 II 367Die Beschränkung von Zweitwohnungen nach Art. 75b BV definiert den Inhalt des Eigentums neu und schließt eine Entschädigung für materielle Enteignung grundsätzlich aus, sofern keine stossenden Ungleichheiten oder unzumutbare Härten vorliegen. Die Entschädigungsforderung ist an die Gemeinde zu richten, die die Eigentumsbeschränkung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.