Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 19 USG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
75 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 19 USG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_574/202009.03.2023 · GutgeheissenEine erhebliche Änderung der Verhältnisse seit dem ursprünglichen Entscheid (u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Lärmwirkungen, veränderte Belagseigenschaften und Rechtsprechung zu Tempolimits) begründet einen bundesrechtlichen Anspruch auf Wiedererwägung. Die Interessenabwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und…
  2. BGer 1C_293/201709.03.2018 · GutgeheissenDie Vollzugsbehörde muss bei neuen ortsfesten Anlagen sowohl das Vorsorgeprinzip (Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) als auch die Einhaltung der Planungswerte (Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV) kumulativ prüfen. Überschreitet der Lärm die Planungswerte, ist die Bewilligung zu verweigern, sofern keine Erleichterungen nach Art. 7 Abs. 2 LSV möglich sind.
  3. VGer AG WBE.2011.12718.06.2012 · GutgeheissenBei neubauähnlichen Umgestaltungen von Sportanlagen ist eine Lärmermittlung nach Art. 36 ff. LSV bereits im Baubewilligungsverfahren durchzuführen, wenn eine Überschreitung der Planungswerte nicht ausgeschlossen werden kann. Die Interessenabwägung erfordert eine objektivierte Beurteilung der Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der…
  4. BGer 1A.167/200428.02.2005 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einem Kinderspielplatz in einer Erholungszone das private Ruhebedürfnis der Anwohnerin, da die Lärmemissionen (Kinderlärm) zeitlich begrenzt und geringfügig sind sowie keine geeigneten oder verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen existieren.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.