Entscheide zu Art. 19 Abs. 1 RPG
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- BGer 1C_235/2026Eine Baubewilligung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn alle für die Baufreigabe notwendigen Nebenbestimmungen erfüllt sind, auch wenn diese technisch bedingt sind. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Zufahrt unterliegt einem weiten kantonalen Ermessensspielraum.
- BGer 1C_444/2025Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Person in einer Rechtsmittelinstanz mit gleicher Kognition die Möglichkeit zur Äusserung erhält. Die Prüfung kantonaler Baurechtsvorschriften durch das Bundesgericht beschränkt sich auf Willkür.
- BGer 1C_180/2024Die Qualifikation einer filigranen, offenen Metalltreppe als Anlage statt als vorspringender Gebäudeteil nach kantonalem Baurecht ist nicht willkürlich. Die Erschliessung eines Grundstücks nach Art. 19 RPG ist auch dann hinreichend, wenn die Zufahrt für grössere Fahrzeuge nicht bis zum Parkplatz, sondern rückseitig möglich ist.
- BGer 1C_582/2023Die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Abstandsvorschriften zu privaten Erschliessungsflächen eingehalten werden, der Umbau im Rahmen der erweiterten Besitzstandsgarantie zulässig ist und das Grundstück hinreichend erschlossen ist.
- BGer 1C_116/2025Die Baubewilligung für eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück ist rechtmässig, wenn die Erschliessung des Baugrundstücks bereits durch eine klassierte Gemeindestrasse gesichert ist und die Vorinstanzen den Strassenverlauf willkürfrei festgestellt haben.
- BGer 1C_487/2022Die Erschliessung eines Baugrundstücks in der Landhauszone ist hinreichend, wenn die Zufahrt die Verkehrssicherheit gewährleistet und den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes sowie des Umweltschutzes genügt, wobei den kantonalen und kommunalen Behörden ein erhebliches Ermessen zusteht.
- BGer 1C_522/2022Die Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…
- BGer 1C_462/2022Ein Pouletmaststall in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV erfüllt ist und die Mindestabstände gemäss LRV eingehalten werden, auch gegenüber betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.
- BGer 1C_221/2023Die Erschliessung eines Bauvorhabens ist rechtlich gesichert, wenn ein öffentliches Wegrecht als Fuss- und Fahrwegrecht qualifiziert werden kann, was sich aus dem Grundbucheintrag, dem Erwerbsgrund und der historischen Ausübung ergibt. Ein Verfahrensmangel (Verletzung des rechtlichen Gehörs) kann im bundesgerichtlichen Verfahren geheilt…
- BGer 1C_538/2021Die Nutzung eines in der Landwirtschaftszone gelegenen Flurwegs als Zufahrt zu einem bereits hinreichend erschlossenen Grundstück in einer Weilerzone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG, die mangels Standortgebundenheit und aufgrund neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt nicht erteilt werden kann.
- BGer 1C_367/2022Ein privater Gestaltungsplan darf von der Grundnutzungsordnung abweichen, sofern diese nicht ihres Sinngehalts entleert wird. Die Beurteilung der besonders guten Einordnung und Gestaltung kann ins Baubewilligungsverfahren delegiert werden, wenn der Gestaltungsplan einen angemessenen Projektierungsspielraum belässt.
- BGer 1C_158/2022Eine Baubewilligung kann auch bei nicht idealen, aber hinreichenden Erschliessungsverhältnissen erteilt werden, wenn die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und Verkehrssicherheit sachgerecht erfolgt und die Minimalanforderungen an die Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG erfüllt sind.
- BGer 1C_425/2021Eine Baubewilligung setzt eine hinreichende Erschliessung des Baugrundstücks voraus, die sowohl tatsächlich als auch rechtlich gesichert sein muss, insbesondere für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste. Die kantonalen Erschliessungsvorschriften sind massgebend, sofern sie bundesrechtliche Vorgaben einhalten.
- BGer 1C_319/2021Eine Baubewilligung setzt eine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG voraus. Die Anforderungen an die Zufahrt sind verkehrs-, gesundheits- und feuerpolizeilich motiviert und müssen im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse beurteilt werden. VSS-Normen und kantonale Richtlinien sind als…
- BGer 1C_511/2021Die Erschliessung eines Bauprojekts ist hinreichend, wenn die Zufahrt aus technischer und rechtlicher Sicht den Verkehr des Gebiets bewältigen kann, wobei kantonale Behörden ein erhebliches Ermessen bei der Anwendung wegleitender VSS-Normen haben.
- BGer 1C_57/2021Die Erschliessungsfrage ist bei jeder Baubewilligung zu prüfen (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG), doch steht eine mangelhafte Erschliessung einem Bauvorhaben nicht entgegen, wenn dieses erschliessungsrechtlich nicht relevant ist. Eine Baubewilligung ist nur nichtig, wenn der Mangel besonders schwer wiegt und offensichtlich ist.
- BGer 1C_244/2020Die Umnutzung einer Schreinerei in eine Post-Zustellstelle ist lärmrechtlich als neue ortsfeste Anlage zu qualifizieren. Der von ihr ausgehende Lärm ist als Gewerbelärm nach Anhang 6 LSV zu beurteilen, sofern keine Lärmspitzen mit besonders hohem Pegel vorliegen.
- BGer 1C_646/2019Ein Zwischenentscheid, der die Sache an die Vorinstanz zurückweist, ohne das Baugesuch endgültig zu beurteilen, ist nicht als Endentscheid anfechtbar. Die Erschliessung eines Baugrundstücks nach Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG setzt voraus, dass die erforderlichen Leitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne…
- BGer 1C_534/2019Die Erschliessbarkeit eines einzuzonenden Gebiets muss bei der Einzonung nur möglich erscheinen; die Details sind erst bei der Baubewilligung zu prüfen. Der Regierungsrat darf im Genehmigungsverfahren offensichtliche Planungsfehler korrigieren, ohne die Gemeindeautonomie oder politische Rechte zu verletzen.
- BGer 1C_229/2019Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück gemäss Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG hinreichend erschlossen ist. Bei verkehrsintensiven Einrichtungen muss das öffentliche Strassennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen können, ohne überlastet zu werden.
- BGer 1C_226/2019Die Umnutzung eines ehemaligen Gast- und Beherbergungshauses in ein Asyl-Durchgangszentrum in einer Kurzone ist zonenkonform, wenn die kommunale Regelung dies gestattet und die Erschliessung rechtlich und technisch hinreichend ist. Die Vorinstanz hat die Zonenkonformität und die Erschliessung bundesrechtskonform beurteilt.
- BGer 1C_476/2018Die Erschliessung eines Bauvorhabens innerhalb der Bauzone ist hinreichend, wenn die Zufahrt für Benutzer und öffentliche Dienste verkehrssicher gewährleistet ist; VSS-Normen sind dabei als Orientierungshilfe, nicht als starre Vorgabe zu verstehen. Kosten für das Baueinspracheverfahren dürfen der einsprechenden Person nur bei…
- BGer 1C_408/2018Eine private Zufahrtsstrasse, die ausschliesslich über eine Parzelle führt und direkt an eine öffentliche Strasse anschliesst, gilt nicht als Anlage der Feinerschliessung im Sinne von Art. 45 Abs. 1 KRG und bedarf daher keiner Grundlage im Generellen Erschliessungsplan oder Quartierplan.
- BGer 1C_341/2018Eine hinreichende strassenmässige Erschliessung nach Art. 19 Abs. 1 RPG kann auch bei Unterschreitung der VSS-Richtwerte gegeben sein, wenn die konkreten örtlichen Umstände dies rechtfertigen und die Behörden ihr Ermessen sachgerecht ausüben.
- BGer 1C_219/2018Infrastrukturanlagen in Bauzonen sind zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Ort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Erschliessung und Lärmimmissionen sind nach Bundesrecht zu prüfen, wobei kantonale Behörden ein erhebliches Ermessen haben.
- BGer 1C_667/2017Eine Baubewilligung darf erteilt werden, wenn das Baugrundstück im Beurteilungszeitpunkt hinreichend erschlossen ist. Die Behörden dürfen dabei auf die konkrete und vorhersehbare Entwicklung in absehbarer Zeit abstellen, ohne hypothetische Erschliessungsbedarfe unüberbauter Grundstücke zu berücksichtigen.
- BGer 1C_489/2017Die hinreichende strassenmässige Erschliessung eines Baugrundstücks ist bundesrechtskonform zu beurteilen, wenn sich die Behörden auf die konkrete und vorhersehbare Entwicklung in absehbarer Zeit abstützen und nicht alle maximal zulässigen Baumöglichkeiten einbeziehen.
- BGer 1C_296/2017Die verkehrsmässige Erschliessung eines Baugrundstücks via Autolift von einer Sammelstrasse aus ist zulässig, wenn die Verkehrssicherheit trotz möglicher Rückstaus nicht beeinträchtigt wird und die kantonalen Erschliessungsanforderungen eingehalten werden. Die Gemeindeautonomie wird nicht verletzt, wenn die Vorinstanz den…
- BGer 1C_433/2017Eine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG hinreichend erschlossen ist. Die Beurteilung der hinreichenden Zufahrt obliegt den kantonalen Behörden mit erheblichem Ermessen, wobei kantonale Zugangsnormalien und VSS-Normen nur als Orientierungshilfe dienen.
- BGer 1C_275/2017Die Erschliessungspflicht nach Art. 19 Abs. 1 RPG ist erfüllt, wenn die Verkehrssicherheit trotz Unterschreitung der VSS-Norm-Richtwerte aufgrund örtlicher Gegebenheiten und flankierender Massnahmen gewährleistet ist. Die Behörden haben ein erhebliches Ermessen bei der Beurteilung der hinreichenden Zufahrt.
- BGer 1C_364/2011Das Bundesgericht bestätigt die Baubewilligung für ein Doppeleinfamilienhaus in der Wohnzone W2a, da die Erschliessung, Grenzabstände und Ausnützung nach kantonalem Recht willkürfrei beurteilt wurden und ein überholter Gesamtplan keine Geltung mehr beanspruchen kann.
- BGer 1C_590/2016Eine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück erschlossen ist (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG). Die Erschliessung ist bundesrechtlich hinreichend, wenn die Zugänglichkeit für Benützer und öffentliche Dienste gewährleistet ist; kantonale und kommunale Vorgaben sind massgebend und werden nur auf Willkür überprüft.
- BGer 1C_163/2016Eine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.
- BGer 1C_178/2014Eine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG ist zu bejahen, wenn die bestehende Strasseninfrastruktur den durch das Bauvorhaben verursachten Mehrverkehr ohne übermässige Staus oder Verkehrsgefährdungen aufnehmen kann. Die Beurteilung hat sich auf die konkrete Verkehrssituation im Beurteilungszeitpunkt zu stützen; künftige…
- BGer 1C_603/2015Eine hinreichende Erschliessung im Sinne von Art. 19 Abs. 1 RPG liegt vor, wenn Benützer und Fahrzeuge der öffentlichen Dienste in hinreichende Nähe zum Baugrundstück gelangen können, auch wenn der letzte Zugang über eine Treppe führt.
- BGer 1C_517/2008Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zugunsten der Erweiterung der Kleinabbaustelle Steffensrain ist bundesrechtskonform, da die öffentlichen Interessen (lokale Materialversorgung, Rekultivierung) die privaten und landschaftsschützerischen Belange überwiegen und die Planungsmassnahme den Zielen des RPG entspricht.
- BGer 1A.214/2002Eine Nutzungsänderung in der Landwirtschaftszone (Hundeschule mit Hundepension und Verkaufsladen) scheitert an Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG, da sie neue Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt verursacht. Eine Interessenabwägung ist hier nicht vorzunehmen, da die Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind.
- BGer BGE 116 IB 159Die Interessenabwägung zwischen Erschliessungsbedarf und Lärmschutz erfordert eine differenzierte Prüfung: Eine Strasse darf nur bewilligt werden, wenn sie die Planungswerte einhält oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Alternativen sind zu prüfen, und Massnahmen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.