Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 18 USG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
60 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 18 USG

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  1. BGer 1C_306/202515.06.2026 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Mobilitätsbedürfnissen fällt zugunsten der Temporeduktion aus, da diese in Kombination mit lärmarmem Belag eine deutliche Lärmreduktion bewirkt und verhältnismässig ist.
  2. BGer 1C_198/202307.03.2024 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Gesamtanlage (Restaurant und Bistro inkl. Aussenwirtschaft) unvollständig ermittelt und die erforderlichen lärmrechtlichen Abklärungen unterlassen, weshalb die Sache zur Vervollständigung zurückgewiesen wird.
  3. BGer 1C_27/202220.04.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrsflussoptimierung (PUN) und Lärmschutz erfordert eine ganzheitliche Bewertung. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h (22.00–07.00 Uhr) ist verhältnismässig, da sie eine wahrnehmbare Lärmminderung für viele Anwohner:innen bewirkt, während die Reisezeitverluste minimal sind und keine…
  4. BGer 1C_87/202016.07.2021 · AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.
  5. BGer 1C_172/201115.11.2011 · GutgeheissenDie Plangenehmigung für eine Hochspannungsleitung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, insbesondere bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen. Eine Teilverkabelung muss im Genehmigungsverfahren selbst geprüft werden, und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV ist bei wesentlichen Änderungen bereits heute zu verlangen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.