Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 17 Abs. 2 RPG

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Entscheide zu Art. 17 Abs. 2 RPG

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  1. BGer 1C_275/202529.06.2026 · AbgewiesenEine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.
  2. BGer 1C_376/202013.09.2021 · AbgewiesenDie Überlagerung einer Bauzone durch eine kantonale Naturschutzzone nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nicht automatisch zur Derogation der Bauzonenregelungen oder zur Anwendung von Zonenrandabständen gemäss kantonalem Recht. Die Vorinstanz handelt nicht willkürlich, wenn sie die Schutzzone als überlagernd, aber nicht ersetzend interpretiert.
  3. BGer 1C_509/201804.03.2019 · AbgewiesenDie Eintragung eines Objekts im Denkmalverzeichnis kann einen hinreichenden Schutz bieten, sodass eine zusätzliche Zuweisung zu einer Stadt- und Dorfbild-Schutzzone nicht sachlich gerechtfertigt ist. Eine Schutzzone eignet sich primär für parzellenübergreifende Gebiete, nicht für Einzelobjekte.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.