Entscheide zu Art. 16h Abs. 1 EleG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_418/2017Die Nutzung eines in eine Hochspannungsleitung integrierten Lichtwellenleiters für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen ist nicht plangenehmigungspflichtig nach Art. 16 EleG, sofern sie keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat. Die Enteignung für solche Rechte…
- BGer 1C_419/2017Die Nutzung eines bereits bewilligten Lichtwellenleiters in einer Hochspannungsfreileitung für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen erfordert kein Plangenehmigungsverfahren nach Art. 16 EleG, sondern kann im selbstständigen Enteignungsverfahren geregelt werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.