Entscheide zu Art. 16a bis RPG
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- BGer 1C_106/2023Für die Zonenkonformität der Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone nach Art. 16a bis Abs. 1 RPG ist ein bereits bestehendes landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB erforderlich; eine hypothetische oder objektivierte Betrachtung des Betriebspotenzials genügt nicht.
- BGer 1C_262/2022Die nachträgliche Baubewilligung für einen überdimensionierten Allwetterauslauf in der Landwirtschaftszone ist nur für die tierschutzrechtlich minimale Fläche von 220 m² zulässig, da die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen über das Mindestmass hinaus mit den Zielen der Raumplanung (Art. 3 Abs. 2 lit. a RPG) unvereinbar ist. Die…
- BGer 1C_238/2021Bei sachlich und zeitlich zusammenhängenden Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung gemäss Art. 25a RPG geboten. Überdimensionierte Allwetterausläufe und nicht notwendige Bauten für die Pferdehaltung verletzen die Ziele des Kulturlandschutzes und der zonenkonformen Nutzung.
- BGer BGE 145 II 182Art. 34b Abs. 5 RPV schliesst die Errichtung neuer Wohnbauten in der Landwirtschaftszone, die nur wegen der Pferdehaltung oder -nutzung zonenkonform wären, generell aus – auch wenn der Bezug zur Pferdehaltung bloss mittelbar ist. Die Zonenkonformität nach Art. 34 Abs. 3 RPV ist in solchen Fällen unter Ausklammerung der Pferdehaltung zu…
- BGer 1C_347/2017Gewerbliche Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone ist ohne bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nach Art. 16a bis RPG und Art. 34b RPV nicht zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Haltung nicht hobbymässig, sondern gewerblich erfolgt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_234/2014Die Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.
- ? 1C_144/2013Die Umnutzung eines bestehenden Weidestalls für eine Pferdepension in der Landwirtschaftszone ist zonenkonform, wenn die betriebseigene Futtergrundlage und Weiden ausreichen und der Standort unter Abwägung der raumplanerischen Interessen (Zersiedelungsvermeidung, Landschaftsbild, Erschliessung) geeignet ist. Erweiterungen sind nur…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.