Entscheide zu Art. 16a Abs. 1 RPG
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- BGer 1C_725/2025Ein rechtskräftiger Abbruchbefehl für einen ohne Bewilligung sanierten Stall in der Landwirtschaftszone kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden, wenn die beabsichtigte Nutzung (Schafhaltung und Remisierung) nicht als landwirtschaftlich notwendig im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG qualifiziert wird und bestehende Alternativen…
- BGer 1C_226/2025Ein Weidezaun mit Durchfahrtsgatter in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er am Standort der Weideflächen platziert ist und die landwirtschaftliche Notwendigkeit objektiv begründet ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Baute nicht legalisierbar ist und ein öffentliches…
- BGer 1C_470/2024Ein Beseitigungsrevers bei zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone bedarf besonderer Gründe; das allgemeine Interesse an der Freihaltung der Landwirtschaftszone genügt nicht.
- BGer 1C_433/2024Eine PV-Anlage an der Fassade einer widerrechtlich errichteten Remise in der Landwirtschaftszone ist nicht standortgebunden gemäss Art. 32c Abs. 1 lit. a RPV, da die Fassade nicht längerfristig rechtmässig besteht. Eine Vordachverlängerung ohne betriebliches Bedürfnis ist in der Landwirtschaftszone unzulässig.
- BGer 1C_531/2023Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er für den landwirtschaftlichen Betrieb objektiv unentbehrlich ist. Die Standortgebundenheit für Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG beurteilt sich nach denselben Kriterien. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende…
- BGer 1C_321/2023Die Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG schützt nur Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurden. Eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung muss nachgewiesen werden; bei fehlendem Nachweis ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…
- BGer 1C_215/2022Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlich deponiertem Aushubmaterial ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an Raumplanung, Gewässer- und Naturschutz die privaten Interessen der Eigentümerin überwiegt.
- BGer 1C_553/2022Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist zonenkonform, wenn er ertragsorientiert und auf Dauer angelegt ist; bei unsicherer längerfristiger Existenzfähigkeit kann ein Beseitigungsrevers gemäss Art. 16b Abs. 2 RPG angezeigt sein.
- BGer 1C_631/2021In der Landwirtschaftszone sind Wohnbauten nur zonenkonform, wenn sie für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich sind; eine nachträgliche Baubewilligung für eine zusätzliche Wohneinheit ohne betriebliche Notwendigkeit ist unzulässig. Formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich wiederhergestellt…
- BGer 1C_398/2022Die Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist mangels Zonenkonformität zu verweigern, da überwiegende öffentliche Interessen des Naturschutzes (Regenerations- und Vernetzungspotenzial als Feuchtgebiet) der Bodenaufwertung entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).
- BGer 1C_488/2022Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für ein neues, freistehendes Gebäude ausserhalb der Bauzone scheidet aus, wenn es sich nicht um eine massvolle Erweiterung eines bestehenden, zonenwidrigen Bauwerks handelt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei bösgläubigem Verhalten der Eigentümer verhältnismässig.
- BGer 1C_251/2021Bei der Interessenabwägung in der Landwirtschaftszone überwiegen die öffentlichen Interessen an Landschaftsschutz und ökologischer Vernetzung gegenüber den privaten Interessen an einer nachträglichen Baubewilligung, wenn das Vorhaben eine bisher unberührte Geländekammer erheblich verändert und keine ernsthaften Alternativstandorte…
- BGer 1C_247/2020Ein Umbau einer Weidescheune zu einem Sommerschafstall in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn er für die vorgesehene Nutzung überdimensioniert und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die betriebliche Notwendigkeit nach Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV fehlt.
- BGer 1C_240/2020Ein Anbau in der Landwirtschaftszone, der als Hühnerstall bewilligt, aber tatsächlich als Büro und Aufenthaltsraum genutzt wird, ist weder zonenkonform noch standortgebunden. Eine nachträgliche Baubewilligung oder Umnutzung scheidet aus, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn der Bauherr bösgläubig handelte.
- BGer 1C_566/2019In der Landwirtschaftszone sind bauliche Änderungen, die eine zusätzliche selbstständige Wohneinheit schaffen, nicht zonenkonform und damit unbewilligungsfähig. Vertrauensschutz scheidet aus, wenn die Betroffenen die zuständige Behörde nicht vollständig informiert haben und die Auskunft nicht von der zuständigen Stelle erteilt wurde.
- BGer 1C_145/2019Ein Ausbau des Dachgeschosses eines Altenteils in der Landwirtschaftszone überschreitet den unentbehrlichen Wohnbedarf nach Art. 16a Abs. 1 RPG und ist nicht bewilligungsfähig. Art. 24c RPG findet auf anderechtliche Wohnbauten in der Landwirtschaftszone keine Anwendung, solange diese landwirtschaftlich genutzt werden.
- BGer 1C_520/2019Für die Erteilung einer Baubewilligung in der Landwirtschaftszone muss der Bauherr die betriebliche Notwendigkeit des Neubaus nach Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV nachweisen; ein Nachweis im Rechtsmittelverfahren genügt nicht, wenn er im Bewilligungsverfahren unterlassen wurde.
- BGer 1C_204/2019Ein Gebäude in der Landwirtschaftszone, das bei Baubeginn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar ist, kann nicht nach Art. 24c RPG erneuert oder verändert werden. Eigenmächtige, über die Bewilligung hinausgehende Umbauten rechtfertigen den vollständigen Rückbau.
- BGer 1C_514/2019Eine rechtskräftige Rückbauverfügung für einen Stall in der Landwirtschaftszone bleibt trotz Eigentümerwechsels bestehen, wenn der Standort nicht objektiv notwendig ist und die Missachtung von Vorschriften nicht durch eine nachträgliche Baubewilligung belohnt werden darf.
- VGer ZH VB.2019.00353Die von der Gemeinde ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für eine unterirdische Baute in der Landwirtschaftszone ist nichtig, da sie gegen Art. 25 Abs. 2 RPG verstösst und die geplante Baute weder gestaltungsplan- noch zonenkonform ist.
- BGer 1C_85/2019Umbauten an einer Remise in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind nicht nach Art. 24c oder 24d RPG bewilligungsfähig; rechtswidrige Bauten müssen wiederhergestellt werden, sofern keine mildere Massnahme ausreicht.
- BGer 1C_457/2017Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die äusserlich wahrnehmbare Dimensionierung des Baukörpers den Anforderungen des Landschaftsschutzes entspricht, insbesondere in einem BLN-Gebiet. Eine Reduktion der inneren Betriebsflächen genügt nicht, wenn sich dies nicht in einer optisch wahrnehmbaren…
- BGer 1C_460/2018Ein Neubau einer Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für den Betrieb unentbehrlich ist. Bestehender, auch freiwillig abgetretener Wohnraum ist anzurechnen, um eine Gesetzesumgehung zu verhindern.
- BGer BGE 145 II 182Art. 34b Abs. 5 RPV schliesst die Errichtung neuer Wohnbauten in der Landwirtschaftszone, die nur wegen der Pferdehaltung oder -nutzung zonenkonform wären, generell aus – auch wenn der Bezug zur Pferdehaltung bloss mittelbar ist. Die Zonenkonformität nach Art. 34 Abs. 3 RPV ist in solchen Fällen unter Ausklammerung der Pferdehaltung zu…
- BGer 1C_258/2018Eine zweite Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich ist; eine schematische Beurteilung nach Betriebsgrösse ist unzulässig.
- BGer 1C_233/2017Nachträgliche Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone sind zu verweigern, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Denkmalschutz) entgegenstehen oder die Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 3 und 4 RPV nicht erfüllt sind. Eine Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht gutgläubig…
- BGer 1C_344/2017Eine Überdachung mit massiver Unterkonstruktion in der Landwirtschaftszone ist nicht bereits durch eine frühere Baubewilligung gedeckt, wenn die Pläne unvollständig oder schematisch sind. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an fehlender Standortgebundenheit (Art. 24 RPG), und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_516/2016Ein Ökonomiegebäude in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn der Betrieb als Freizeitlandwirtschaft zu qualifizieren ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Bausubstanz nicht mehr erhalten ist und ein Ersatzneubau vorliegt.
- BGer 1C_429/2015Die Interessenabwägung erfordert eine präzise Prüfung der Notwendigkeit und Dimensionierung landwirtschaftlicher Bauten in der Landwirtschaftszone, insbesondere bei Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen. Pauschale Zuschläge für Lohnunternehmung sind unzulässig, und Alternativstandorte müssen geprüft werden.
- BGer 1C_567/2015Die Interessenabwägung erfordert eine betriebliche Gesamtbetrachtung, insbesondere bei funktionalem Ersatz bestehender Bauten. Eine pauschale Reservebildung von 25 % auf FAT-Richtwerte ist unzulässig, und künftige Bedürfnisse müssen durch ein Betriebskonzept konkret belegt sein.
- BGer 1C_218/2015Die Vorinstanz verletzt den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie sich nicht mit wesentlichen Einwänden des Beschwerdeführers auseinandersetzt, insbesondere zur Qualifikation der Weide als Dauerweide und zum Bestandesschutz des Zauns.
- BGer 1C_227/2014Ein Betriebsleiterwohnhaus in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn es für die bodenabhängige Bewirtschaftung unentbehrlich ist. Die Unentbehrlichkeit beurteilt sich nach objektiven Kriterien, wobei eine Distanz von 450 m zwischen Wohnhaus und Ökonomiegebäude in der Regel als zumutbar gilt.
- BGer 1C_517/2014Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit erfordert ein plausibles Betriebskonzept, das die Produktionsziele, Erträge, Aufwendungen und Finanzierung der Investitionen schlüssig darlegt.
- BGer 1C_482/2014Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Maschinenhalle mit Futterlager als betriebsnotwendig, standortgebunden und zonenkonform eingestuft wurde, während alternative Standorte in der Bauzone nicht verfügbar waren und die Landschafts- sowie Lärmbelange als gewahrt galten.
- VGer ZH VB.2014.00140Die Standortabklärungen für den Rindermaststall waren mangelhaft, da alternative Standorte nördlich der F-Strasse ohne hinreichende Prüfung verworfen wurden, obwohl sie bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgeflächen besser abschnitten.
- BGer 1C_565/2008Die Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher Betriebsentwicklung und Landschaftsschutz muss gesamthaft erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von Ersatzbauten, der Bodenqualität und der Vermeidung von Überkapazitäten.
- BGer 1A.154/2002Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert eine umfassende, sachgerechte Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Interessen; ein behördenverbindlicher Richtplan allein genügt nicht, um überwiegende öffentliche Interessen zu begründen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.