Entscheide zu Art. 16 Abs. 3 BV
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- BGer 1C_479/2020Eine Planungszone zur Regelung von Mobilfunkantennen ist rechtmässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht. Die Dauer einer solchen Zone muss angemessen sein und darf nicht über das zur Erreichung des Planungsziels…
- BGer BGE 142 I 26Die vom Kantonsrat erlassene Regelung zur Standortbestimmung von Mobilfunkantennen im Kanton Tessin verletzt das Gewaltenteilungsprinzip und die Gemeindeautonomie, da sie in die raumplanerische Kompetenz der Gemeinden eingreift. Ein Kaskadenmodell zur Standortpriorisierung ist nur dann zulässig, wenn es auf die konkreten Verhältnisse…
- BGer 1C_51/2012Die Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.